Bankenunion: EZB wacht zukünftig über 120 systemrelevante Banken
Bankenunion: Die Europäische Zentralbank (EZB) soll ab 04. November als Finanzmarktwächter tätig werden und Banken, die aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung für die Wirtschaft „too big to fail“ sind, direkt beaufsichtigen. Nun hat die EZB die endgültige Liste der 120 bedeutenden Banken veröffentlicht, die sich fortan der Aufsicht durch die europäische Behörde unterwerfen müssen.
Es ist ein wichtiger Schritt hin zur europäischen Bankenunion: Kreditinstitute, die aufgrund ihrer Größe ein systemisches Risiko darstellen, sollen zukünftig von der Europäischen Zentralbank (EZB) direkt beaufsichtigt werden. Kleinere Banken hingegen bleiben weiterhin unter Finanzaufsicht der nationalen Behörden, in Deutschland also der BaFin. Damit reagieren die EU-Staaten auf die Lehren der Finanzkrise 2008, die in den Augen vieler Experten auch ein Versagen der Aufsichtsbehörden gewesen ist.
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Bedeutende Banken müssen sich EZB-Aufsicht unterwerfen
Welche europäischen Banken sind nun aber systemrelevant? Dies geht aus der endgültigen Liste der 120 bedeutenden Kreditinstitute hervor, die von der EZB ab dem 04. November direkt beaufsichtigt werden. Auf diese Geldinstitute entfallen nahezu 85 Prozent der gesamten Bankaktiva im Euroraum, berichtet die EZB in einer Pressemitteilung.
Grundlage für die Veröffentlichung ist Artikel 49 Absatz 1 der sogenannten „SSM-Rahmenverordnung“ vom 16. April 2014. Die Notenbank will nur Geldhäuser direkt kontrollieren, die eine Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro haben oder auf mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Heimatlandes kommen.
Auch welche Institute als weniger bedeutend eingestuft werden und folglich unter nationaler Aufsicht verbleiben, geht aus der veröffentlichten Liste hervor. In Deutschland betrifft dies vor allem viele Sparkassen und Raiffeisenbanken.
Die Beurteilung der Bedeutung systemrelevanter Banken erfolgte anhand folgender Daten:
- der per Ende 2013 vorliegenden Geschäftszahlen der Banken,
- des Gesamtwerts ihrer Aktiva,
- ihrer Bedeutung für die Wirtschaft des Landes, in dem sie ansässig sind, ihrer Bedeutung für die Wirtschaft der EU insgesamt,
- des Umfangs ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten
- und der Frage, ob sie finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) beantragt oder erhalten haben.
Kriterien für Systemrelevanz werden jährlich überprüft
Die Signifikanz der einzelnen Banken wird regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich nach Veröffentlichung der Ergebnisse für das gesamte Geschäftsjahr überprüft, berichtet die EZB. Im Fall von Fusionen wird eine Ad-hoc-Beurteilung vorgenommen. Es kann jederzeit ein Wechsel der Einstufung von „weniger bedeutend“ in „bedeutend“ erfolgen. Ein Wechsel von „bedeutend“ in „weniger bedeutend“ ist hingegen nur möglich, wenn die Beurteilungskriterien drei Jahre in Folge nicht erfüllt wurden.
Die Neuordnung der Finanzaufsicht ist jedoch nicht die einzige Maßnahme hin zu einer europäischen Bankenunion. Zum 01. Januar 2015 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die Regeln für eine Sanierung und Abwicklung von Pleite-Banken vorschreibt. Hierfür sollen auch Regeln für die Rettung angeschlagener Institute geschaffen werden. Ab 2016 soll ein einheitlicher Abwicklungs-Fonds zudem das Risiko für den Steuerzahler minimieren, für insolvente Banken zu haften.
Unter anderem werden folgende deutschen Geldinstitute als bedeutend eingestuft und zukünftig direkt von der EZB überwacht: