Betreute ein Versicherungsmakler bisher einen Vertrag der Allianz Krankenversicherung (AKP), den zuvor ein Ausschließlichkeitsvertreter der Allianz abgeschlossen hatte, sah er keinen Cent dafür. Doch dies soll sich nun ändern, wie das Onlineportal Portfolio International berichtet. Demnach habe der Versicherer in einem Schreiben seine Geschäftskunden informiert, dass Versicherungsmakler eine Betreuungscourtage erhalten sollen.

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Zur Betreuungscourtage in zwei Schritten

Zunächst gelte die Regel nur für neue, erstmalig eingereichte Betreuungswechselwünsche ab 15. September, berichtet das Portal. Bei Vorlage eines Maklermandats bzw. Betreuungswunsches durch den Kunden werde eine „Bestandspflegevergütung gemäß unseren Regelungen, insbesondere der jeweiligen Courtagezusage/Vermittlungsvereinbarung an den jeweiligen Bestandsbetreuer“ geleistet. Hierfür sei es jedoch notwendig, ein Maklermandat einzureichen, damit der Betreuungswechsel beglaubigt wird.

In einem zweiten Schritt soll die Regelung zum 01. März 2015 auf den Bestand der Verträge ausgeweitet werden, die bereits vor dem 15. September abgeschlossen worden sind. Auch hier muss ein Maklermandat/Kundenwunsch vorliegen. „Mit diesen Änderungen passen wir uns der vorherrschenden Verfahrensweise im Maklermarkt Kranken an“, zitiert Portfolio International aus dem Schreiben.

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Doch nach wie vor ist es für ungebundene Vermittler schwierig, eine derartige Betreungscourtage zu erhalten. Eine Ende 2013 in Auftrag gegebene Umfrage des Magazins zu Lebensversicherungen hatte ergeben, dass 88 Prozent der Makler bei Vermittlerwechsel schon mal eine Bestandspflegevergütung vorenthalten wurde.