Seit Wochen warten tausende Steuerzahler vergeblich auf ihre Steuerrückzahlung. Obwohl sie die Steuererklärung fristgerecht im Frühjahr abgegeben haben, ist vielerorts auch nach vier oder fünf Monaten noch keine Zahlung eingegangen – noch nicht einmal ein Steuerbescheid. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung mit Berufung auf die Deutsche Steuergewerkschaft.

Anzeige

Zur Bearbeitung der Steuererklärungen brauchen Finanzämter in diesem Jahr durchschnittlich bis zu drei Monaten. Das ist länger als je zuvor und etwa doppelt so lange wie noch vor zwei oder drei Jahren. Der Grund für die langen Bearbeitungszeiten sind Personalmangel, EDV-Umstellungen und Rechtsänderungen.

Mahnungen kommen pünktlich, Rückzahlungen nicht

Unabhängig von der hohen Arbeitsbelastung wurden die Mahnschreiben pünktlich im Sommer versandt. Obwohl einige Bundesbürger weder ihren Bescheid vorliegen noch eine Rückzahlung erhalten haben, sollen sie bereits Vorauszahlungen leisten. Einige werden dringend zur Abgabe ihrer Steuererklärung für 2013 aufgefordert, haben aber den Steuerbescheid für 2012 noch nicht einmal vorliegen.

Mit Einführung der elektronischen Steuererklärung per Elster vor einigen Jahren hatten sich die Finanzämter die Bearbeitung von Steuererklärungen binnen vier bis sechs Wochen vorgenommen. Dies wurde auch auf der Elster-Internetseite beworben, die Eigenwerbung ist aber zwischenzeitlich gelöscht. Eine schnelle Bearbeitung entpuppt sich angesichts von Personalengpässen zunehmend als Illusion.

Unterbesetzung in den Finanzämtern

Die Bearbeitungsdauer variiert sehr stark und hängt davon ab, wo und wann die Steuererklärung abgegeben wurde. Bereits zu Beginn des Jahres liefen unzählige Steuererklärungen unbearbeitet auf, da die meisten Finanzbeamten aufgrund eines Software-Problems erst Mitte März mit der Bearbeitung beginnen konnten. Zu diesem Zeitpunkt hatten in vorangegangenen Jahren die ersten Steuerzahler die Rückerstattung längst auf dem Konto.

Vor allem bei verheirateten Paaren dauerte die Bearbeitung überdurchschnittlich lange. Der Grund lag in den 2011 beschlossenen Neuerungen: getrennte Veranlagung von Ehepaaren und die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern (Ehegattensplitting) waren nicht anwendbar, da das entsprechende Computerprogramm nicht rechtzeitig verfügbar war. Somit konnte die Bearbeitung der Steuererklärungen von Ehepaaren erst in der zweiten Jahreshälfte starten.

Der nächste große Schwung an Steuererklärungen flatterte zum Abgabetermin am 2. Juni 2014 in die Finanzämtern. Ein zügiges Abarbeiten war seitdem aufgrund der um etwa 20 Prozent zu geringen Personaldecke nicht möglich. Das Nachsehen hatten vor allem Steuerbürger, die ihre Erklärung Ende Mai einreichten. Aufgrund der zu dieser Zeit ohnehin schon sehr starken Arbeitsbelastung mussten im Juni und Juli auch noch die Mahnschreiben versendet werden.

Nachfragen ohne Druck zu machen

Die meisten Finanzämter konnten zwischenzeitlich die Steuererklärungen weitestgehend abarbeiten. Wer aber nach wie vor auf seinen Steuerbescheid wartet, darf sich auch telefonisch mit seiner Steuernummer bei seinem zuständigen Finanzbeamten erkundigen. Anrufer sollten sich in diesen Fällen nicht aufregen und auch keinen Druck machen, da dies zu nichts führt. In der Regel werden Steuererklärungen nach Eingangsdatum vorgenommen, allerdings gibt es keine gesetzliche Frist, in welchem Zeitrahmen eine Steuererklärung vom jeweiligen Finanzamt bearbeitet werden muss.

Die Staatskasse profitiert umso stärker, je länger sich die Auszahlungen an viele Millionen Steuerzahler verzögern. Dies spült selbst in Niedrigzinsphasen ganz ordentliche Summen in die Staatskasse. Der Fiskus hatte es daher mit Auszahlungen noch nie besonders eilig.

Ab 15 Monaten werden Zinsen fällig

Dem Steuerzahler stehen erst ab einer Wartezeit von 15 Monaten Verzugszinsen zu. Diese sind in der Abgabenordnung im Paragraf 233a geregelt und liegen bei sechs Prozent im Jahr. Pro Wartemonat macht das 0,5 Prozent Zinsen. Jedoch gelten die vom Finanzamt ausbezahlten Erstattungszinsen als Kapitaleinnahme und müssen in der nächsten Steuererklärung wieder angegeben und somit versteuert werden.

Anzeige

Auch in den nächsten Jahren lange Wartezeiten

Die Umstellung aller Finanzämter auf das bundeseinheitliche und zentrale EDV-Programm wird Experten zufolge noch etwa zehn Jahre dauern. Jedes Bundesland hat bis vor circa drei Jahren noch mit einer eigenen Software gearbeitet, die jetzt abgeschafft werden. Die langen Wartezeiten dürften den Steuerzahlern somit für die nächsten Jahre erhalten bleiben. Positiv sind die langen Bearbeitungszeiten für alle Steuerzahler, die eine Nachzahlung zu leisten haben. Auch in diesen Fällen werden Nachzahlungszinsen erst ab 15 Monaten fällig und die Zahlung muss nicht vor dem Steuerbescheid geleistet werden.