Generali kürzt Provision - der Kunde profitiert nicht?
Die Generali kürzt ihre Provisionen in einem Pflegeversicherungs-Tarif, ohne die Ersparnisse an den Kunden weiterzugeben. Dieses Vorgehen der Generali provoziert die Frage, ob das Lebensversicherungs-Reformgesetz einseitig den Anbietern nützt.
Wer sind die Gewinner und Verlierer des Lebensversicherungs-Reformgesetzes (LVRG)? Ein aktueller Artikel von procontra Online lässt befürchten, dass die Reform vor allem den Anbietern nützt, während Versicherungsvermittler das Nachsehen haben. Auch die Kunden profitieren unter Umständen nicht davon.
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Maklervergütung sinkt, aber Kunde profitiert nicht
Anlass für diese skeptische Einschätzung ist das Vorgehen der Generali Deutschland. Der Versicherer habe zum 01. Juli 2014 die Provisionen bzw. Courtagen für seinen Pflege-Tarif „Pflegerente Anschluss“ (die ähnlich einer LV einen Sparanteil und Kapitalentnahme vorsieht), auf 20 Promille gesenkt. Dies durchaus im Sinne des Gesetzgebers, sollen doch die Ersparnisse bei den Vertriebskosten an den Kunden weitergegeben werden. Genau das passiere aber nicht, wie procontra berichtet: dem Kunden werden weiterhin 40 Promille Abschlusskosten in Rechnung gestellt, wie aus der aktuellen Produktinformation hervorgehe.
Die Generali nutzt also das LVRG, um die eigenen Gewinne zu steigern – aber was hat der Kunde von der Reform? „Es verdient nur einer: der Anbieter“, kommentiert ein Makler auf procontra Online das Vorgehen polemisch. Auf einen Schlag könne der Versicherer seine Bilanz je Police um 2 Prozent der Beitragssumme steigern, wenn nicht wie bisher die maklerüblichen 40 Promille ausgezahlt werden.
Doch damit nicht genug: auch bei den neuen Pflegeversicherungen "Generali PflegeRente" und "Generali PflegeRente Anschluss" sei eine entsprechende Regelung zu befürchten, berichtet das Branchenmagazin, denn sie sollen "entsprechend den Regelungen der konventionellen Rentenversicherung" behandelt werden. Ob andere Anbieter dem Vorbild folgen und ebenfalls die Ersparnisse nicht weitergeben, wird sich zeigen müssen.
Abschlusskosten nicht identisch mit Maklervergütung
Der Versicherer rechtfertigt sein Vorgehen damit, dass die eingerechneten Abschlusskosten nicht mit der Maklervergütung identisch seien. So würden weitere Kosten entstehen – etwa für das Anlegen der Versichertenakte, die Aufnahme des Kunden in den Versichertenbestand etc. Zudem könnten die Versicherungen argumentieren, dass höhere Gewinne langfristig dem Versichertenkollektiv zugute kommen – speziell in den Sparten Lebens- und Rentenversicherung, wo die Anbieter zunehmend Probleme haben, die Kundengelder gewinnbringend anzulegen.
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Und doch bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Die Kunden werden durch das LVRG in der Lebensversicherung zukünftig Einbußen bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven akzeptieren müssen. Die Makler erhalten weniger Courtage – ohne dass es eine Garantie gäbe, dass die Sparer von den sinkenden Vertriebskosten profitieren. Damit könnten sich Kritiker wie der Bund der Versicherten (BdV) bestätigt fühlen. Deren Chef Axel Kleinlein hatte moniert, die Versicherer hätten ihren Lobbyeinfluss beim Gesetzgebungsverfahren über die Maßen geltend gemacht, während Verbraucherorganisationen das Nachsehen gehabt hätten.