Kfz-Versicherung - Verzicht auf Winterreifen gefährdet Kaskoschutz
Kfz-Versicherung: Winterreifen sind vom Gesetzgeber bei widrigen Straßenverhältnissen vorgeschrieben, sonst droht ein Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei. Verkehrsclubs empfehlen, bereits im Oktober Winterreifen auf das Auto zu ziehen, um vor dem ersten Frost geschützt zu sein.
Wann müssen Autofahrer Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen auf ihr Auto machen? Einen genauen Zeitraum hierfür legt die Verkehrsordnung nicht fest. Seit September 2010 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland allerdings Winterreifen für bestimmte Straßenverhältnisse vor. Wenn auf der Straße winterliche Bedingungen „mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ zu beklagen sind, darf laut Paragraph 2 StVO nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden.
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Verstöße werden mit Bußgeld und Punkt geahndet
Wer sich trotz Winterwetters mit Sommerreifen auf die Straße traut, muss mit einem Punkt in Flensburg und Bußgeld rechnen. Bei einer Verkehrskontrolle werden 60 Euro fällig, wenn die falschen Reifen aufgezogen sind. Wer andere behindert, etwa weil auf rutschiger Straße kein Vorwärtskommen möglich ist, zahlt bereits 80 Euro, bei einem Unfall sogar 120 Euro.
Autofahrer sollten auch das Profil kontrollieren, bevor sie sich mit den Reifen auf die Straße trauen. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter – und zwar an jeder Stelle der Lauffläche. Experten raten bei Winterreifen sogar zu einem Profil von mindestens vier Millimeter, damit der Reifen bei Schnee und Matsch ausreichend Haftung hat. Neue Exemplare haben in der Regel sogar 9 Millimeter Tiefe!
Kfz-Versicherung: Kaskoschutz ist gefährdet
Ein weiterer Grund sollte Autofahrer veranlassen, möglichst zeitig Winterreifen aufzuziehen. Zwar bleibt der Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, wenn man mit Sommerreifen bei Glätte einen Unfall verursacht. Anders sieht es jedoch beim Kaskoschutz aus.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann der Kaskoversicherer einen Teil der Zahlung verweigern, wenn ein Schaden am eigenen PKW durch falsche Bereifung begünstigt wurde. Dies gilt speziell für Tarife, die eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vorsehen.
O-bis-O-Regel beachten!
Wann aber genau sollen Autofahrer Winterreifen aufziehen? Hier empfehlen Autovereine wie der ADAC die sogenannte „O-bis-O-Regel“: von Oktober bis nach Ostern sind M+S-Reifen ideal. Dass dies keineswegs zu früh ist, zeigt das Jahr 2013, in dem der Winter besonders früh und unbarmherzig zuschlug.
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Als 2013 bereits Mitte Oktober in hohen Lagen Bayerns der erste Schnee fiel, waren viele Bürger überrascht. In Garmisch-Partenkirchen mussten Schulen geschlossen werden, Bäume stürzten aufgrund der Schneelast um. In vielen Häusern fiel der Strom aus. Und nicht zuletzt blieben Autos unterwegs liegen, weil sie mit Sommerreifen unterwegs waren und auf der glatten Fahrplan nicht vorankamen.