Bereits seit Anfang April können Vermittler ihren Kunden im Rahmen der Vertriebsaktion „Einkommensschutz forcieren“ eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen anbieten.

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Signal Iduna verkürzt Gesundheitsfragen für Berufsgruppen A++, A+ und A

Geplantes Ende der Vertriebsaktion war der 30. September. Auf Grund der hohen Nachfrage hat der Versicherer das Ende der BU-Aktion kurzerhand nach hinten gelegt. Neues Ende des Aktionszeitraums ist nun der 31. Dezember 2014. Der letzte Versicherungsbeginn ist der 01. März 2015. Das berichtet das Online-Portal Arbeitskreis Krankenversicherungen.

Allerdings ist die BU-Aktion an einige Bedingungen geknüpft. So gilt die Aktion lediglich für die Berufsgruppen A++, A+ und A. Insgesamt werden dadurch 926 Berufe abgedeckt. Zu den begünstigten Berufen zählen neben kaufmännischen Berufen beispielsweise Ärzte, KFZ-Mechatroniker, Zahntechniker, Elektriker, Beamte, Studenten und Schüler.

Grenzen für ärztliche Untersuchung angehoben

Neben 5 allgemeinen Fragen müssen bis zum Ende der Aktion statt knapp 30 Fragen lediglich drei Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dabei beziehen sich die Gesundheitsfragen nur auf die letzten drei Jahre. Üblich sind bei ambulanten Behandlung 5 Jahre und bei stationären Behandlungen 10 Jahre. Weiterhin entfallen bei Renten über 1.000 Euro die Fragen nach Art der Tätigkeit und Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen. Hier wird lediglich nach Einkommen und privaten Vorversicherungen gefragt.

Die monatliche Rente wird für die Berufsgruppe A auf 1.000 Euro und für die Berufsgruppen A+ und A++ auf 2.000 Euro begrenzt. Das maximale Eintrittsalter ist 40 Jahre. Für die im Angebotszeitraum abgeschlossenen Verträge ist überdies keine Dynamik möglich. Dafür wurde eine Ausbaugarantie integriert.

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Weiterhin wurde die Rentenhöhen angehoben, bis zu denen ein Abschluss ohne ärztliche Untersuchung möglich ist. So müssen Kunden in den Berufsgruppen A++ und A+ erst ab einer monatlichen Rente von 2.001 Euro zu einer obligatorischen Untersuchung. In den Berufsgruppen A, B, C+, C und P liegt die Grenze künftig bei 2.001 Euro. Die Grenzen gelten allerdings nur bis zum Eintrittsalter von 49 Jahren.

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