Stuttgarter Versicherung kürzt Abschlussprovisionen
Die Stuttgarter Versicherung ändert das Vergütungsmodell. Ab dem 01. Januar 2015 soll die einmalige Vermittlungsprovision oder Courtage bei Vertragsabschluss niedriger als bisher ausfallen. Gleichzeitig werden die laufende Provisionen angehoben. Damit reagiert der Versicherer auf Änderungen im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG).
Im Juli hatte die Stuttgarter ein alternatives Vergütungsmodell für Makler eingeführt. Dies betraf lediglich das neu eingeführte bAV-Produkt, das Mitglieder des Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) seit Anfang Juni 2014 anbieten dürfen.
Anzeige
Stuttgarter senkt Abschlussprovisionen
Bereits damals war über eine Art Test-Ballon für andere Produkte spekuliert worden. Immerhin wurde im Rahmen des LVRG auch am Höchstzillmersatz, der bilanziell angerechnet werden darf, geschraubt.
Versicherer können ab 2015 in den ersten fünf Jahren Vertragslaufzeit die Abschlusskosten nur zu 25 Promille statt bisher 40 Promille der Beitragssumme eines Vertrages steuerlich anrechnen. Viele Experten gehen deshalb von einer Veränderung der Provisionsstruktur aus.
Versicherer reagiert auf LVRG
Nun vermeldet die Stuttgarter die Absenkung der Abschlussprovisionen und Courtagen für das kommende Jahr. Die laufende Provision wird parallel erhöht und auf die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. Darüber hinaus sollen auch die übrigen Kosten neu kalkuliert werden. So will der Versicherer trotz Niedrigzinsphase weiterhin faire Rückkaufswerte in den ersten Vertragsjahren für den Kunden ermöglich.
Einhergehend mit der veränderten Kalkulation soll so künftig ab Vertragsbeginn deutlich mehr Geld in die Bildung des Vertragsguthabens als bei anderen Tarifen fließen. Dadurch ergeben sich höhere Rückkaufswerte in den ersten Vertragsjahren. Allein bei den bAV-Tarifen, die den Mitgliedern des VDVM angeboten werden, verbessern sich die Rückkaufs- bzw. Übertragungswerte deutlich. So sind in den ersten fünf Versicherungsjahren je nach Laufzeit des Vertrages zwischen 20 bis 50 Prozent Verbesserung des Rückkaufswertes möglich, erklärte Berndt im exklusiven Interview mit Versicherungsbote.
Es ergeben sich deutlich verbesserte Rückkaufswerte
„Die Umsetzung dieser Anforderung ist alternativlos. Es gilt, diesen letzten Warnschuss des Gesetzgebers zu hören, sonst droht der Lebensversicherungsbranche eine gesetzliche Provisionsdeckelung, ein Provisionsverbot oder die Einführung eines Staatsfonds wie in Skandinavien. Das wäre der Tod der privaten Lebens- und Rentenversicherung in Deutschland.“, erklärte Ralf Berndt, Vorstand Vertrieb und Marketing.
Anzeige
Der Vertriebschef schließt nicht aus, dass Marktteilnehmer trotzdem – aus welchen Gründen auch immer – am bisherigen Vergütungsmodell festhalten, und betont: „Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten der Kunden. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Entlastung der Kunden von den Abschlusskosten bleibt also aus. Dieses Vorgehen halten wir für falsch und verantwortungslos. Wer so agiert, provoziert ein noch härteres Eingreifen durch den Gesetzgeber, riskiert die Existenz der Branche und der Vermittler.“