Alte Leipziger berechnet Rechtsschutzversicherung nach individuellem Risiko
Die Alte Leipziger Versicherung berechnet die Beiträge zu ihrer Rechtsschutzversicherung ab dem 01. Oktober 2014 nach den individuellen Kriterien des Kunden. Zu den prämienrelevanten Kriterien der Alte Leipziger-Tarife zählen nun Vorschäden, Geburtsdatum und Wohnort.
Rechtsschutzversicherte der Alten Leipziger sollen zukünftig ihre Prämien noch risikogerechter berechnet bekommen. Als eine der ersten Gesellschaften in Deutschland zieht die Alte Leipziger Versicherung ab dem 01. Oktober individuelle Kriterien zur Festsetzung der Prämie heran, wie der Anbieter in einer Pressemitteilung berichtet. Außerdem werden die neuen Tarifvarianten „compact“ und „comfort“ für den Privatrechtsschutz neu in den Markt integriert.
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prämienrelevante Faktoren: Postleitzahl, Geburtsdatum, Zahlungsweise
“Durch das neue Berechnungsmodell zahlt der Kunde nur für das versicherungstechnische Risiko, das er selbst statistisch darstellt“, argumentiert die Alte Leipziger in dem Pressetext. Zu den prämienrelevanten Faktoren zählen neben den Vorschäden zum Beispiel das Geburtsdatum und die Postleitzahl des Wohnorts. Sogar ob die Zahlung per Lastschrift erfolgt oder per Überweisung getätigt wird, habe nun Einfluss auf die Prämie.
Doch auch bisherige Faktoren werden für die Berechnung des Beitrags herangezogen. So bleibe es etwa prämienrelevant, ob sich ein Single oder eine Familie absichert oder eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt werde.
Alte Leipziger mit neuen Produktlinien „compact“ und „comfort“
Zusätzlich zu der neuen Art der Prämienberechnung bietet die Alte Leipziger ab Oktober zwei neue Produktlinien für den privaten Rechtsschutz. Der „compact“-Rechtsschutz soll preisbewusste Kunden ansprechen, während die „comfort“-Variante etwas teurer ist und mit Zusatzleistungen aufwartet. Beide Tarife garantieren eine künftige Leistungsverbesserung ohne Prämienerhöhung (Innovationsklausel), eine Prämiengarantie für mindestens zwei Jahre sowie die Mitversicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
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Der „comfort“-Schutz biete darüber hinaus folgende Leistungen:
- Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit für 12 Monate (in erweiterten Leistungen)
- Schadenfreiheitssystem
- Anrechnung schadenfreier Jahre beim Vorversicherer
- Vorsorge-Rechtsberatung nach dreijähriger Schadenfreiheit
- Zusatzleistung für Altersrentner