Arbeitnehmer sollen ab dem kommenden Jahr eine zehntägige Auszeit vom Job nehmen dürfen, wenn sie Angehörige zu Hause pflegen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Federführend ist das Ministerium von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Das Pflegezeitgesetz ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen.

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90 Prozent Gehalt aus der Pflegeversicherung

Während der Pflegezeit sollen Arbeitnehmer 90 Prozent ihres Nettoeinkommens aus der Pflegeversicherung erstattet bekommen. Finanzieren will die Bundesregierung die Reform mit der Beitragserhöhung im Zuge der Pflegereform, die der Bundestag am Freitag absegnen soll. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleine Betriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten.

Die Opposition hatte sich mehr erhofft. "Das ist ein Schritt, der sehr wohl in die richtige Richtung geht", kommentiert Dietmar Bartsch von der Linken. "Aber der große Wurf ist es angesichts der Herausforderungen wirklich nicht." Notwendig seien mindestens sechs Wochen bezahlte Auszeit.

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Auch Darlehen für längere Auszeit geplant

Die Neuregelung soll es auch erlauben, auf Wunsch die Pflegezeit zu verlängern. Wer mehr Zeit einplanen will als zehn Tage, kann ein halbes Jahr lang ganz aus dem Beruf aussteigen oder zwei Jahre in Teilzeit arbeiten. Ein staatlicher Ausgleich wird hierfür nicht gezahlt. Aber es soll möglich sein, ein zinsloses Darlehen vom Staat zu erhalten, um den fehlenden Verdienst zu überbrücken.