Verbraucherzentralen sollen Finanzmarkt überwachen
Der Verbraucherschutz soll zukünftig mehr Marktwächterfunktionen erhalten. Angedacht ist, dass die Verbraucherzentralen ein Frühwarnsystem für Finanzprodukte etablieren. Die benötigten Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro hat das Verbraucherschutz-Ministerium von Heiko Maas (SPD) soeben bewilligt.
Heiko Maas (SPD) macht Ernst! Ab dem kommenden Jahr sollen die Verbraucherzentralen als Marktwächter für Finanzprodukte in Erscheinung treten. Die entsprechenden Mittel für die beiden Initiativen „Finanzmarktwächter“ und „Wächter Digitale Welt“ wurden am Freitag bewilligt, wie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in einer Pressemitteilung bekannt gab. Bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist dem Verbraucherschutz eine Marktwächterfunktion zugedacht.
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Verbraucherzentralen sollen Frühwarnsystem für Finanzprodukte etablieren
Die Ziele der Initiative sind durchaus beachtlich. Man wolle die Märkte genau beobachten und Verbraucher noch intensiver aufklären, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). „Wir bauen ein Frühwarnsystem auf, von dem die Verbraucher und Aufsichtsbehörden profitieren sollen, indem wir Informationen zur Verfügung stellen“, so Müller weiter. Dafür sollen die Verbraucherzentralen die Märkte systematisch beobachten, Verbraucherprobleme erfassen sowie Politik, Behörden und Verbraucher regelmäßig informieren.
Zukünftig könnten die Verbraucherzentralen also nicht nur Prospekte von Finanzprodukten prüfen, sondern auch Risiken von Geldanlagen einschätzen und bewerten. Quelle für die Marktbeobachtungen sollen Anfragen und Beschwerden der Verbraucher sein, die sich an die Verbraucherschützer wenden.
Vertiefende Marktanalysen sollen von jenen Verbraucherzentralen durchgeführt werden, die bereits jetzt schwerpunktmäßig Finanzthemen behandeln. Dies sind die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Sachsen. Die zentrale Koordination des Frühwarnsystems obliege dem vzbv.
Sind Verbraucherzentralen der Aufgabe gewachsen?
Doch sind die Vereine der anspruchsvollen Aufgabe eines Marktwächters gewachsen? Wer haftet etwa, wenn die Verbraucherzentralen zu Unrecht vor einem Finanzprodukt oder einer Firma warnen? Ab wann ist eine Warnung der Anleger gerechtfertigt – reicht es hierfür aus, dass ein Produkt hohe Risiken beinhaltet? Diesen Fragen werden sich die neuen Finanzmarktwächter zukünftig stellen müssen.Bereits die Anschubfinanzierung von 1,5 Millionen Euro scheint eher zu gering, um den zunehmend komplexer werdenden Finanzmarkt umfassend analysieren zu können. In einer Aufbauphase werden die Verbraucherzentralen und der vzbv zunächst die bundesweite Erfassung von Anfragen und Beschwerden optimieren, berichtet das Verbraucherministerium. Danach soll eine „vertiefte Marktbeobachtung aus Sicht der Verbraucher“ stehen. Der Aufbau der Marktwächter erfolge „in Rücksprache mit Behörden, Verbrauchern und anderen Akteuren“.
Die Versicherungsbranche ist von den neuen Befugnissen des Verbraucherschutzes direkt betroffen. "In den nächsten Jahren besteht aus Verbrauchersicht vor allem bei den Themen Altersvorsorge, Kredite und Versicherungen ein dringender Handlungs- und Untersuchungsbedarf“, argumentiert das Verbraucherministerium. „Auch die Produkte auf dem Grauen Kapitalmarkt werden im Fokus stehen.“
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Auch Online-Geschäfte sollen strenger überwacht werden
Eine zweite Initiative "Marktwächter Digitale Welt“ soll ähnlich wie der Finanzmarktwächter funktionieren – nur spezialisiert auf das Onlinegeschäft. Untersuchungsbedarf sehen die Verbraucherzentralen zum Beispiel bei Telekommunikations-Dienstleistungen, dem elektronischen Geschäftsverkehr etwa bei Onlineshops („E-Commerce“) und digitalen Vermittlungsangeboten wie Vergleichsportalen. Hierauf sollen sich die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein spezialisieren.