Kfz-Versicherung - Kündigung bis zum 30.11. möglich
Kfz-Versicherung - Wollen Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln, müssen sie den bestehenden Vertrag bis zum 30.11. kündigen. Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sollten Kunden die schriftliche Kündigung rechtzeitig absenden. Ein Preisvergleich ist dringend zu empfehlen. Da die Prämien für Neukunden erstmals seit längerer Zeit wieder sinken.
Zum 30. November haben die meisten Autofahrer in Deutschland wieder die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Aktuell denken 21 Prozent der Versicherungsnehmer über einen Wechsel nach. Das ist das Ergebnisse einer Studie des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov.
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Stichtag für Kündigung fällt auf Sonntag
Ein Wechsel der Autoversicherung kann in diesem Jahr durchaus Sinn machen. Laut einer Berechnung des Kfz-Vergleichs NAFI für die Welt am Sonntag werden die Beiträge für Neukunden für das kommende Jahr sinken. „Sowohl die Mehrheit der teuren Anbieter als auch die der billigen Direktversicherer haben ihre Preise für Neukunden gesenkt.“, sagt Ivana Höltring, Geschäftsführerin des Versicherungsvergleichsportals NAFI.
Autofahrer dürfen sich über Beitragssenkungen um ein bis drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr freuen. In der Haftpflichtversicherung sollen die Prämien im Durchschnitt um mehr als ein Prozent fallen. Die Teilkaskoversicherung wird durchschnittlich 1,7 Prozent günstiger. Die Beiträge für die Vollkaskoversicherung sinken um zwei Prozent. Ein Preisvergleich ist daher dringend zu empfehlen. In manchen Fällen können fast 1.000 Euro gespart werden, wissen die Experten von Stiftung Warentest.
Kfz-Versicherung: Beiträge sinken 2015
Wechselwillige sollten allerdings kein Risiko eingehen und ihre schriftliche Kündigung spätestens bis zum 26. November 2014 per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Denn in diesem Jahr fällt der Stichtag auf einen Sonntag. Falls die Kündigung erst am Montag, den 01. Dezember, eingeht, sind Verbraucher auf die Kulanz ihres Versicherers angewiesen.
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Die Kündigung muss dem Versicherer in diesem Jahr also bereits am letzten Werktag vor dem 30. November vorliegen. Allerdings weist der GDV auch darauf hin, dass viele Versicherer sich im Sinne der Kundenfreundlichkeit kulant zeigen und den nächsten Werktag als fristgerechten Eingang der Kündigung akzeptieren.