Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte, dass die Interne Schlichtungsstelle der Ergo-Versicherung auch weiterhin nicht mit dem Begriff „Kundenanwalt“ werben darf. Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK) hatte in der Vorinstanz gegen diese Handhabe geklagt und recht bekommen.

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Mitarbeiter der Ergo-Versicherung - kein Rechtsanwalt

Die Ergo erklärt auf ihrer Homepage zum Kundenanwalt: „Der ERGO Kundenanwalt ist die Stimme der Kunden im Unternehmen. Er und sein Team kümmern sich innerhalb ERGO um Ihr Anliegen und setzen sich für Klärung und Schlichtung ein.“ Laut der Rechtsanwaltskammer Berlin vermittele der Begriff „Kundenanwalt“ jedoch den Eindruck, dass hier ein Rechtsanwalt die Interessen der Versicherungsnehmer vertrete, obwohl er in die Hierarchie der Ergo-Versicherung eingebaut ist.

Verbraucherschützer: Prozessvermeidung statt Kundennähe

Verbraucherschützer kritisierten außerdem schon seit längerem, dass Ergo den „Kundenanwalt“ nicht in sein Beschwerdemanagement integriere, um dem Kunden zu helfen, sondern in erster Linie, um Prozesse zu vermeiden.

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Der Zivilsenat bestätigte nun das Urteil in der Vorinstanz. Somit bleibt die Nutzung der Bezeichnung „Ergo Kundenanwalt“ weiterhin untersagt. Zudem ließ das OLG eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.