Ergo-Kundenanwalt: Gericht weist Berufung zurück
Ergo: „Versichern heißt verstehen“ - das Motto der Ergo-Versicherung soll Einfachheit, Vertrauen und Transparenz suggerieren. Trotzdem kommt die Initiative nicht so recht in Schwung. Ein Element dieser Marken-Neupositionierung, der sogenannte „Kundenanwalt“, sorgte schon im Vorjahr für Aufsehen in der Branche. So verbot das OLG Düsseldorf den Begriff, da er zu sehr an die Tätigkeit eines echten Rechtsanwalts erinnere. Jetzt wies das Gericht auch die Berufung der Ergo zurück.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte, dass die Interne Schlichtungsstelle der Ergo-Versicherung auch weiterhin nicht mit dem Begriff „Kundenanwalt“ werben darf. Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK) hatte in der Vorinstanz gegen diese Handhabe geklagt und recht bekommen.
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Mitarbeiter der Ergo-Versicherung - kein Rechtsanwalt
Die Ergo erklärt auf ihrer Homepage zum Kundenanwalt: „Der ERGO Kundenanwalt ist die Stimme der Kunden im Unternehmen. Er und sein Team kümmern sich innerhalb ERGO um Ihr Anliegen und setzen sich für Klärung und Schlichtung ein.“ Laut der Rechtsanwaltskammer Berlin vermittele der Begriff „Kundenanwalt“ jedoch den Eindruck, dass hier ein Rechtsanwalt die Interessen der Versicherungsnehmer vertrete, obwohl er in die Hierarchie der Ergo-Versicherung eingebaut ist.
Verbraucherschützer: Prozessvermeidung statt Kundennähe
Verbraucherschützer kritisierten außerdem schon seit längerem, dass Ergo den „Kundenanwalt“ nicht in sein Beschwerdemanagement integriere, um dem Kunden zu helfen, sondern in erster Linie, um Prozesse zu vermeiden.
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Der Zivilsenat bestätigte nun das Urteil in der Vorinstanz. Somit bleibt die Nutzung der Bezeichnung „Ergo Kundenanwalt“ weiterhin untersagt. Zudem ließ das OLG eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.