Teilrente ab 60 soll attraktiver werden
Rente: Die Bundesregierung möchte die Teilrente ab 60 attraktiver gestalten. Doch wie kann das geschehen, ohne die Sozialkassen zu belasten? Nicht in allen Punkten ist man sich in der Regierung bei den Plänen einig.
Bislang ist die Teilrente ab 63 möglich, wird allerdings kaum genutzt. Dies liegt möglichweise an den derzeitigen Regelungen, die die Regierung attraktiver machen möchte. Ab 63 können Arbeitnehmer momentan in die Teilrente gehen. Sie bekommen dann einen Teil der Rente ausbezahlt und arbeiten mit einer reduzierten Stundenanzahl weiter. Diese Regelung gilt dann bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters. Wieviel der „Teilrentner“ arbeiten darf hängt von dem Umfang der Teilrente ab. Diese gibt es als Ein- oder Zwei-Drittel-Teilrente, bei der ein Drittel bzw. zwei Drittel der Arbeitszeit entfallen, oder man arbeitet noch die Hälfte.
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Konkret bedeutet dies, dass ein westdeutscher Durchschnittverdiener bei einer Ein-Drittel-Teilrente und einem Brutto-Monatseinkommen von 2.904,75 Euro noch 2.073,75 Euro monatlich zur Teilrente hinzuverdienen darf, bei einer Zwei-Drittel-Teilrente sind es noch 1.078,35 Euro. Entscheidet er sich für die halbe Arbeitszeit, so darf er zur Teilrente noch 1.576,05 Euro zuverdienen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, als Frührentner monatlich maximal 450 Euro zur Rente hinzuzuverdienen.
Teilrente wird bislang schlecht angenommen
Bundesweit nutzten 2013 nur 1.624 Beschäftigte das Modell der Teilrente. Die starren Regelungen könnten hierfür verantwortlich sein. So erhält beispielsweise ein „Zwei-Drittel-Rentner“ nur noch die halbe Teilrente, wenn die Zuverdienstgrenze auch nur um einen Euro überschritten wird. Bei einem „Ein-Drittel-Rentner“ entfällt in einem solchen Fall der Rentenanspruch sogar komplett. Darüber hinaus greift die Teilrente laut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung mit 63 zu spät. Wer es sich leisten kann, hört in diesem Alter komplett auf zu arbeiten.
Neue Pläne für mehr Flexibilität
Einig sind sich die Union und die SPD im Punkt der flexibleren Zuverdienstgrenzen, wie die TZ berichtet. Demnach soll sich der Zuverdienst am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahren orientieren. Die Teilrente und der noch bleibende Verdienst dürfen dann gemeinsam diese Maximalgrenze erreichen.
Aber es gibt auch Uneinigkeit in der Groko. Die Gewerkschaft fordert die Teilrente bereits ab 60, wofür sich die SPD offen zeigt. SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles sagt dazu: „Wir müssen hier weiter springen als bisher und uns stärker den Bedürfnissen der Älteren anpassen“. Die Finanzierung dieser „Form der Frühverrentung“ solle aber nicht zu Lasten der Rentenkasse gehen.
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Berechnungen des Ministeriums zufolge würde eine Teilrente ab 60 ohne Abstriche die Arbeitnehmer der Rentenversicherung jährlich rund 900 Millionen Euro kosten. Daher sollen laut der SPD die Arbeitnehmer die dadurch entstehenden Rentenabschläge den Arbeitgebern „durch tarifvertragliche Regelungen abkaufen“.