Elterngeld Plus: Mehr Flexibilität für Eltern ab Juli 2015
Elterngeld Plus: Eine Initiative des Familienausschusses hat vergangene Woche den Weg frei gemacht für die Verwirklichung des Elterngeld Plus. Jetzt hat der Bundestag die Einführung dieses Gesetzes zum 1. Juli 2015 beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass das Elterngeld in Zukunft doppelt so lange bezogen werden kann als bisher, wenn die Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
„Wir stärken damit allen jungen Eltern den Rücken, die gemeinsam für ihre Kinder da sein wollen“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch vor der Abstimmung im Bundestag. Bislang ist eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung minderte jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes ohne dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängert hätte.
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Gleich viel Unterstützung, längerer Zeitraum
Das neue Modell erhöht das Elterngeld insgesamt jedoch nicht, sondern teilt es nur anders auf. Mütter und Väter, die sich für das Elterngeld Plus entscheiden bekommen so zwar nur halb so viel wie die Bezieher des regulären Elterngeldes, dafür ist der Unterstützungszeitraum mit 24 Monaten doppelt so lang wie bisher.
Außerdem wird ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Demnach können Eltern die Unterstützung um vier Monate verlängern, wenn beide pro Woche 25 bis 30 Stunden in Teilzeit arbeiten. Auch das normale Elterngeld wird weiterhin existieren. Ziel des Gesetzes ist es, Kombinationen aus Elterngeld, Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus einfach und flexibel möglich zu machen. Die maximale Bezugsdauer des Elterngeld Plus sind somit 28 Monate, während das bisherige Elterngeld höchstens 14 Monate bezogen werden kann.
Elterngeld Plus: Arbeitgeber müssen flexibler werden
Kritik an dem Gesetz komme laut Handelsblatt vor allem von Seiten der Arbeitgeber. Sie bemängelten, dass Ihnen die Neuregelung noch mehr Flexibilität abverlangt. Das bezieht sich auch auf einen weiteren Aspekt des Gesetzes: So sollen Eltern wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Zudem soll zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eine Auszeit von bis zu 24 Monaten möglich sein. Diese 24 Monate sollen dann in drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufgeteilt werden können.
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Auch auf die Beratungsstellen für Elterngeld kommt, wie die Tagesschau berichtete, mehr Arbeit zu. In den größeren Städten Deutschlands, warten Eltern schon jetzt häufig wochenlang auf einen Beratungstermin. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2012 in Deutschland rund 674.000 Kinder geboren. Etwa 640.000 Mütter und 194.000 Väter bezogen Elterngeld - die Mütter im Durchschnitt zwölf Monate lang, die Väter im Schnitt für drei Monate.