Der Ankauf von Lebensversicherungen hat sich zu einem lukrativen Markt entwickelt. Mittlerweile ist das jährliche Ankaufsvolumen auf 200 Millionen Euro gestiegen. Wo viel Geld verdient werden kann, sind oft schwarze Schafe nicht weit. Eine Genehmigung der BaFin brauchen die als Aufkäufer auftretenden Unternehmen jedoch nicht.

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Seit 1999 gibt es den Zweitmarkt für Lebensversicherungen und seither sprießen Aufkäufer von Lebensversicherungen wie Pilze aus dem Erdboden. Besitzer von Lebensversicherungen können mit diesem Modell durchaus höhere Ablösesummen erreichen.

Laut Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) zahlen seriöse Anbieter zwischen zwei und sieben Prozent über Rückkaufwert. Im florierenden neuen Markt sind mittlerweile auch viele schwarze Schafe. Verbraucherschützer und Marktbeobachter kämpfen seit geraumer Zeit gegen die Betrügereien.

Beraterin zu Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der Lebensversicherung verurteilt

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat das Landgericht Landshut nunmehr eine Beraterin zum Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der Lebensversicherung verurteilt, die einem Kunden empfohlen hat, seine Lebensversicherung an die FlexLife Capital AG zu verkaufen.

„Mit diesem Urteil erweitern sich nun die Möglichkeiten geschädigter Verkäufer, Schadensersatzansprüche aus ihrem Verkauf von Lebensversicherungen an die FlexLife Capital AG geltend zu machen,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

Denn aufgrund der Insolvenz der FlexLife Capital AG ist es empfehlenswert, neben der Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle auch prüfen zu lassen, ob Kunden von Lebensversicherungen weitere Ansprüche gegen ihre Berater zustehen, wenn sie bei dem Verkauf ihrer Versicherungen beraten wurden. Denn in vielen Fällen wurden Kunden nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt, die sich aus einem Verkauf ihrer Lebensversicherungen an die FlexLife Capital AG ergeben können.

BaFin sortiert Unternehmen aus

Bereits Anfang 2012 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vier Unternehmen aus dem Verkehr gezogen. Den Unternehmen Mayer & Cie (Aachen), Garantie-Wert GmbH (Oestrich-Winkel), 4Future-Capital GmbH (Düsseldorf), Pecunia-Concept AG (Darmstadt) wurde seinerzeit seitens der BaFin das Geschäft untersagt oder die Abwicklung angeordnet. Insgesamt stehen rund 60 dubiose Anbieter im Fokus der Finanzbehörde. Die Bundesanstalt war aktiv geworden, weil hunderte Betroffene Strafanzeige gestellt hätten.

Generell unterliegen Unternehmen, die gebrauchte Lebensversicherungen aufkaufen, keiner gesetzlichen Erlaubnispflicht seitens der BaFin. Diese schreitet in der Regel dann ein, wenn Unternehmen unerlaubte Einlagegeschäfte betreiben. Das ist oft der Fall bei Firmen, die nicht den kompletten Kaufpreis auszahlen, sondern Verzinsungen oder Ratenzahlung offerieren.

Zweitmarkt für Lebensversicherungen: Seriöse Aufkäufer zahlen immer sofort

„Seriöse Aufkäufer zahlen immer sofort. Alles andere könnte für den Verkäufer der Police ein unkalkulierbares Verlustrisiko darstellen“, warnt der BVZL. Wenn Unternehmen als Treuhänder auftreten und den ausgezahlten Geldbetrag vollständig oder zu einem Teil neu anlegen, wird das Angebot ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft.

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Erst dann, wenn Unternehmen zum Beispiel die Auszahlung des doppelten Betrages nach Ablauf von zehn Jahren versprechen, bedarf es einer Erlaubnis seitens der Finanzbehörde und erst an der Stelle kann die BaFin aktiv einschreiten.

CLLB Rechtsanwälte