Rürup-Rente: Bessere Förderung scheitert im Bundesrat
Rürup-Rente: Die Bundesregierung wollte mit einer Anhebung der Förderhöchstgrenze die private Altersvorsorge von Selbstständigen besser unterstützen. Doch der Bundesrat schmetterte das Vorhaben ab. Das Nein wird u.a. damit begründet, dass man Bezieher der sogenannten Basisversorgung nicht bevorteilen könne.
Wer als Selbstständiger privat für sein Alter vorsorgen will, kann bis zu 20.000 Euro der Beiträge als Sonderausgabe von der Steuer absetzen (Verheiratete und Partnerschaften bis zu 40.000 Euro). Die Bundesregierung wollte die Förderhöchstgrenze für die Rürup-Rente auf 24.000 Euro im Jahr anheben, so dass noch mehr Steuerersparnisse drin gewesen wären. Damit sollte ein zusätzlicher Anreiz für die private Altersvorsorge von Unternehmern geschaffen werden.
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Ungleichbehandlung der Altersvorsorge-Systeme befürchtet
Doch aus der besseren Förderung wird nichts, denn der Bundesrat stimmte am Freitag gegen das Vorhaben. Der Grund: man fürchtet eine Ungleichbehandlung der drei Altersvorsorge-Säulen zu Ungunsten der gesetzlichen Rente und der Riester-Sparer.
„Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisversorgung im Alter um 20 Prozent geht weit über die Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hinaus“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Länderkammer. „Zudem bleibt der Förderhöchstbetrag der Riester-Rente unverändert. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Altersvorsorgesysteme.“
Auch reiche der „Höchstbetrag von 20.000 Euro derzeit aus, um eine angemessene Förderung der Altersvorsorge von Selbständigen im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen und Beamten herbeizuführen“, wie in dem Papier Drucksache 432/14 weiter argumentiert wird.
Aktuell 78 Prozent der Beiträge absetzbar
In der Ansparphase können Rürup-Sparer derzeit 78 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Basisrente steuerlich geltend machen. Bedingung ist, dass die Grenze von 20.000 Euro pro Person nicht überschritten wird. Bis zum Jahr 2025 steigt der Sonderausgabenabzug um jährlich zwei Prozentpunkte, bis schließlich 100 Prozent der gezahlten Beiträge absetzbar sind. Allerdings gilt auch dann weiterhin die Obergrenze von 20.000 Euro im Jahr.
Geringe Nutzung der Verbesserungen erwartet
Indirekt argumentiert der Bundesrat, er halte das Instrument einer Anhebung des Förderhöchstbetrags für ungeeignet. „Die jährlichen Steuerausfälle sind mit lediglich 20 Mio. Euro aufgeführt. Die Höhe der Steuerausfälle deutet auf eine geringe Nutzung der Verbesserungen in einer Anlaufphase hin“, heißt es in der Drucksache. Mit anderen Worten: eine höhere Freigrenze dürfte die Nachfrage nach Rürup-Renten kaum ankurbeln.
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Auch ist das Konzept der Rürup-Rente in den letzten Jahren verstärkt in die Kritik geraten. Gegen diese Form der Altersvorsorge sprechen unter anderem hohe Abschlusskosten, die fehlende Vererbbarkeit sowie die mangelnde Flexibilität. Das Kapital in einem Rürup-Vertrag ist in der Regel nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Eine Kündigung und die Auszahlung eines Rückkaufswertes ist ausgeschlossen. Lohnen kann sich die Rürup-Rente für Ältere mit einem hohen persönlichen Steuersatz, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben.
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