R+V Versicherung stockt Arbeitslosengeld auf
Die R+V Versicherung startet einen Schutz für betriebsbedingte Kündigungen. Damit sollen Kunden die Lücke vom staatlichen Arbeitslosengeld zum Nettogehalt schließen können. Allerdings leistet der Versicherer erst ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit.
Die R+V Versicherung bringt eine neue Versicherung für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung auf den Markt. Arbeitslose erhalten nach der Kündigung nur rund zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens, als Arbeitslosengeld ausgezahlt.
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R+V ArbeitslosenschutzPolice bietet Absicherung von bis zu 1.000 Euro monatlich
Mit der ArbeitslosenschutzPolice will die R+V Versicherung genau an diesem Punkt ansetzen und den Kunden eine Aufstockung auf ihr vorheriges Nettogehalt ermöglichen. Das neue Produkt richtet sich an alle Arbeitnehmer, die zwischen 18 und 60 Jahre alt sind, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und mindestens 1.000 Euro netto monatlich verdienen. Nicht versichern können sich Selbstständige, Saisonarbeiter und Auszubildende.
"Zwei Drittel aller arbeitsgeberseitigen Kündigungen sind betriebsbedingt. Der Arbeitnehmer kann hier wenig Einfluss nehmen - aber er kann vorsorgen", erklärt Rudolf Servatius, bei R+V verantwortlich für die ArbeitslosenschutzPolice.
Maximale Leistungsdauer beträgt 21 Monate
Die Höhe der monatlichen Zahlung liegt zwischen 100 und 1.000 Euro. Allerdings ist die Aufstockung nur bis zur Höhe des bisherigen Nettogehalts möglich und erfolgt ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit. Der Versicherer zahlt dann so lange der Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Die maximale Leistungsdauer beträgt 21 Monate. In dieser Zeit wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und kann anschließend fortgeführt werden. Bei etwaigen Einkommensänderungen besteht zudem die Möglichkeit die Absicherung anzupassen.
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Für eine monatliche Absicherung von 300 Euro ist aktuell ein Beitrag von 15,59 Euro brutto pro Monat fällig. Jeweils zehn Prozent Nachlass erhalten Kunden, die eine R+V-PrivatPolice abgeschlossen haben oder wenn sie sich für einen Drei-Jahres-Vertrag entscheiden.