Haftpflichtversicherung: Umzugsschäden sofort beim Umzugsunternehmen melden
Haftpflichtversicherung - Entstehen bei einem Umzug Schäden durch Möbelpacker, dann haftet das Umzugsunternehmen. Allerdings müssen die Schäden, die äußerlich gut erkennbar sind, bis zum nächsten Tag gemeldet werden. Für die Meldung von verdeckten Umzugsschäden gilt eine Frist von 14 Tagen. Jedoch haften die Umzugsunternehmen nur eingeschränkt.
Die Mobilität der Deutschen bezüglich Umzüge ist beträchtlich. Laut einer Umzugsstudie aus dem Jahr 2009 wechselten im genannten Jahr 4,8 Millionen Haushalte ihren Wohnort. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Wohnungswechsler, die auch tatsächlich in eine andere Stadt ziehen. Bundesbürger, die innerhalb des Wohnortes umziehen, tauchen in der Statistik nicht auf.
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Die hohen Umzugszahlen offenbaren einen gewaltigen Wirtschaftsfaktor, von dem selbstverständlich auch die deutschen Umzugsunternehmen profitieren. Bei der großen Anzahl an Umzügen passiert es jedoch ab und zu, dass beim Transport das kostbare Geschirr von Oma zerbricht oder das Parkett durch unsachgemäßen Verrücken der Schrankwand hässliche Kratzspuren davonträgt.
Umzugsschäden sofort melden
Selbst geübten Möbelpackern können solche Malheure passieren. „Solche Schäden sind meist über das Umzugsunternehmen versichert. Allerdings muss der Betroffene sie sofort melden“, weiß Andreas Huber, Logistik-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Dabei ist es für Geschädigte wichtig zu wissen, dass grundsätzlich nur der Zeitwert ersetzt wird.
Auch bei verlorenem Umzugsgut haftet das Umzugsunternehmen. "Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde die Sachen selbst unzureichend eingepackt hat", so Huber. Schmuck, Geld und Urkunden sind von der Haftung durch das Umzugsunternehmen ebenfalls ausgenommen.
Laut Andreas Huber ist es am besten, das Hab und Gut sofort nach dem Umzug auf eventuelle Beschädigungen oder Verluste zu überprüfen, auch wenn der Arbeitsaufwand dafür nicht unerheblich ist. "Wenn Schäden äußerlich gut erkennbar sind oder gar ein Stück fehlt, hat der Kunde nur bis zum nächsten Tag Zeit. Dann muss er den Schaden melden, schriftlich, per Email oder Fax." Sind die Schäden dagegen äußerlich nicht erkennbar, gilt eine Frist von 14 Tagen.
Hinweise für Umzugswillige
Schäden, die bereits am Tag des Umzugs auffallen, sollten am besten sofort auf dem Arbeitsschein vermerkt werden. Wertvolle Gegenstände können auch direkt vom Umzugsunternehmen eingepackt werden, dann haftet dieses bei einem eventuellen Schaden.
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Fotos, Familienschmuck oder Erinnerungsstücke mit hohem ideellen Wert sind besser im eigenen Fahrzeug zu transportieren. Mit einer zusätzlichen Versicherung lassen sich Möbel und Einrichtungsgegenstände übrigens zum Neuwert versichern.