Kunden zahlen für Immobiliendarlehen überhöhte Bereitstellungszinsen
Für die Bereitstellung eines Immobiliendarlehens berechnen viele Banken überhöhte Bereitstellungszinsen. Diese verteuern die Darlehen mitunter um mehrere Tausend Euro. Allein dafür, dass sie den zugesagten Kreditbetrag zur Auszahlung bereithalten, verlangen Banken 3 Prozent Zinsen. Diese Information gibt die Stiftung Warentest in einer Pressemitteilung bekannt.
Während die Zinsen für Immobilienkredite in den letzten Jahren deutlich gesunken sind, sind die Bereitstellungszinsen dagegen seit Jahrzehnten gleich hoch geblieben. Der Bereitstellungszinssatz ist bei den Banken nahezu identisch. Dennoch gibt es preisliche Unterschiede, weil die Zahl der Freimonate, in denen keinen Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen, bei jeder Bank verschieden lang ist. Einige Banken verlangen dieses Zinsen bereits nach zwei Monaten, bei anderen haben die Kunden bis zu zwölf Monaten Zeit.
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Effektivzins wird ohne Bereitstellungszinsen berechnet
Bei der Berechnung des Effektivzinses für Darlehen fließen die Bereitstellungszinsen nicht mit ein. Teilauszahlungszuschläge übrigens ebenfalls nicht. Berücksichtigt man diese beiden Positionen in der Kalkulation, kann der Effektivzins schnell um ein oder zwei Zehntel Prozentpunkte höher liegen als bei Vergleichsangeboten.
Der Zeitraum von der Baugenehmigung bis zum fertiggestellten Haus dauert meist ein Jahr oder sogar länger. Dabei müssen die Häuslebauer während der Bauphase doppelt zahlen. Es fallen die Zinsen auf die Kreditsumme sowie die Bereitstellungszinsen auf den noch nicht in Anspruch genommenen Kreditanteil an. Einige Banken verlangen sogar Teilauszahlungszuschläge je Auszahlung in Höhe von 50 beziehungsweise 100 Euro.
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Den ausführliche Artikel zu den Bereitstellungszinsen für Immobiliendarlehen veröffentlicht die Zeitschrift Finanztest in ihrer Dezemberausgabe.
Ob sich Zinssparen lohnt, zeigt unser Zinsrechner.