Kfz-Hafptflicht - Richtiges Verhalten nach einem Parkrempler
Kfz-Hafptflicht - Beim Parken hat jeder fünfte deutsche Autofahrer (21 Prozent) bereits einmal versehentlich das Nachbarauto beschädigt. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der CosmosDirekt. Doch wie verhält man sich als Autofahrer bei einem solchen Missgeschick richtig?
Beim Einparken oder Ausparken entstehen aufgrund der niedrigen Geschwindigkeit meist nur geringe Schäden. Gerade bei kleinen Schäden ist jedoch die Versuchung groß, den „Unfallort“ einfach zu verlassen. Laut der Umfrageergebnisse haben 45 Prozent der Autofahrer, die bereits einmal einen Parkrempler hatten, am Unfallort gewartet, bis der Fahrer des parkenden Fahrzeuges kam. Die Polizei riefen 30 Prozent, die Telefonnummer haben 25 Prozent hinterlassen und zwölf Prozent unternahmen nichts.
Anzeige
Mit dem Zettel an der Windschutzscheibe riskiert man den Kfz-Versicherungsschutz
CosmosDirekt zufolge sollte der Unfallverursacher nach einem Parkrempler auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeuges warten. Dabei ist es unerheblich wie groß oder klein der verursachte objektive Schaden ist. Um jedoch nicht die ganze Nacht alleine auf einem verlassenen Parkplatz zu verbringen, spricht der Gesetzgeber von „einer zumutbaren Zeit“. Eine halbe Stunde gilt beispielsweise auf einem Supermarkt-Parkplatz als zumutbar. Dort kann man davon ausgehen, dass der Fahrzeuginhaber nur kurz einkaufen ist und bald zurückkommt. Tut er dies nicht, sollte immer die Polizei informiert und der Unfall geschildert werden. Ansonsten macht man sich der Fahrerflucht strafbar.
Ebenfalls strafbar macht sich derjenige, der an der Windschutzscheibe einen Zettel mit seinen Kontaktdaten hinterlässt. Neben Geldstrafen, Punkten in Flensburg und Führerscheinentzug droht darüber hinaus der Verlust des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für Schaden auf
Bei einem Parkrempler kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für den entstandenen Schaden am Nachbarauto auf. Ist der Verursacher jedoch unbekannt, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, wenn er nicht über eine Vollkaskoversicherung verfügt. Bevor man jedoch die Regulierung über die Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, sollte vorab immer geklärt werden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes führt. Damit würde sich nach der Schadenregulierung der Beitrag erhöhen. Daher kann es für den Versicherten günstiger sein, die Werkstattkosten selbst zu übernehmen.
Anzeige
Einige Versicherungen bieten jedoch einen sogenannten „Rabattschutz“ an. Dieser verhindert das Ansteigen des Versicherungsbeitrages nach einem Schaden. Hier sollten Versicherte die Versicherungsleistungen vergleichen.