„Ein Krankenversicherungsvertrag „lebt“ ganz anders als andere Policen“, sagt Kempen. Das liege zum Beispiel daran, dass ein Vermittler, der einen solchen Vertrag betreut, bis zu 16 Leistungsfälle im Jahr betreuen muss. Auch führen Veränderungen in der Lebenssituation des Versicherten zu Anpassungen des Krankenversicherungsvertrages. Daher habe sich die Allianz für eine Modifikation der Zahlung der Betreuungsvergütung an die Makler entschieden.

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Allianz: Keine konkreten Zahlen zur Höhe der Bestandspflegevergütung

Für neue, erstmalig vorgelegte Betreuungswechselwünsche zahlt die Allianz Private Krankenversicherungs-AG (APK) demnach seit dem 15. September Maklern mit gültigem Mandat Betreuungscourtage, auch wenn die Police zuvor von der Ausschließlichkeit (AO) abgeschlossen worden war und umgekehrt. Zum 1. März 2015 werden alle Policen, für die bereits vor dem 15. September 2014 ein Maklermandat/Kundenwunsch hinterlegt wurde (Altfälle), bestandspflegegeldpflichtig übertragen. Konkrete Zahlen bezüglich der Höhe der Bestandsvergütung nannte Kempen nicht.

LVRG: Neue Vergütungsmodelle nicht geplant

Allerdings erhalten nur Versicherungsmakler mit laufendem Geschäftspartnervertrag mit der APK die Bestandspflegevergütung. „Der Makler, der eine Maklervollmacht einreicht, erhält in der Regel, sofern er die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt, ohne Probleme eine Courtagezusage“, sagt Kempen.

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Das Konzept auch auf den Bereich Lebensversicherung zu übertragen sei indes nicht geplant. Die Betreuungsintensität der Kunden zwischen Abschluss und Auszahlung sei in der Regel deutlich geringer als in der Krankenversicherung. Auch eine neue Vergütung hinsichtlich des Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG), das zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt, gebe es laut Kempen indes nicht: „Das LVRG macht vielmehr den Versicherern verschiedene bilanzielle Vorgaben, die auch – dann aber unternehmensindividuell – Auswirkungen auf die Vermittlervergütung haben. Wir prüfen gerade unterschiedliche Modelle.“