TK erhebt Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent in 2015
Die Techniker Krankenkasse (TK) senkt den Beitragssatz für 2015. Als eine der ersten der führenden Krankenkassen gab das Unternehmen heute bekannt, dass sie ab dem 1. Januar 2015 Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent erheben werden. Damit liegt die Techniker unter dem Durchschnitt der meisten gesetzlichen Krankenversicherer.
Der TK-Verwaltungsrat beschloss heute die Erhebung eines Zusatzbeitrags von 0,8 Prozent. Durch die GKV-Finanzreform wurde der allgemeine Beitragssatz zur Krankenkasse von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Mehrausgaben der Kassen können nun durch Zusatzbeiträge geregelt werden.
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TK-Beitrag liegt unter dem Kassendurchschnitt
Ab dem 1. Januar müssen Mitglieder der Techniker Krankenkasse einen Krankenkassenbeitrag von 15,4 Prozent zahlen. Damit liegt der Beitrag nach Angaben der Kasse unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Versicherer. Diesen Zusatzbeitrag errechnet die Techniker Krankenkasse nach dem Haushaltsvolumen von mehr als 28 Milliarden Euro für das kommende Jahr.
Davon entfallen allein 21,6 Milliarden Euro für Leistungsausgaben in der Krankenversicherung. Sie werden 8,8 Prozent höher als 2014 liegen, so die TK. Allein auf den Krankenhausbereich entfallen 6,3 Milliarden Euro, ein Zuwachs von 8,6 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Die Ausgaben für die niedergelassenen Ärzte werden sich auf 4,3 Milliarden Euro belaufen (+ 8,5 Prozent). Die Arzneimittel machen mit 3,7 Milliarden Euro den drittgrößten Ausgabenposten aus, 8,7 Prozent mehr als 2014.
TK setzt andere Krankenkassen unter Druck
Auch andere Kassen müssen auf die neue Regelung reagieren. Durch den unterdurchschnittlichen Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse sind sie im Zugzwang.
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Mit der Reform wollte die Politik die Gesundheitsausgaben der Verbraucher verringern, ob es gelingt, ist jedoch umstritten. Der geringe Beitragssatz reicht den Krankenkassen nicht aus, Zusatzbeiträge sind nötig. Diese könnten auch zu einem höheren Beitragssatz als den derzeit 15,5 Prozent führen. Für den Fall, dass Zusatzbeiträge zu hoch ausfallen, haben gesetzlich Versicherte allerdings ein Sonderkündigungsrecht.