Müssen auf Riester-Renten keine Steuern gezahlt werden? Das zumindest könnten die Verbraucher denken, wenn sie den Werbeversprechen der Politik und auch der Anbieter Glauben schenken. Von „Steuergeschenken“ oder „Steuervorteilen“ ist da die Rede – und manche Versicherungen behaupten gar, mit Riester ließen sich die Ersparnisse vor dem Zugriff des Staates schützen.

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In Auszahlungsphase ist Riester voll zu versteuern

Doch das ist mitnichten der Fall, denn grundsätzlich sind Riester-Renten voll zu versteuern. Der Gesetzgeber spricht von nachgelagerter Besteuerung, was bedeutet, dass die vorausgehenden Einzahlungen steuerfrei sind – nicht aber die Auszahlungsphase, also wenn der Ruheständler das Geld beansprucht. Bemessungsgrundlage ist dabei nicht nur – wie bei anderen Privatrenten – der so genannte Ertragsanteil, sondern der volle Betrag der Riesterrente.

Während der Ansparphase Steuerfreiheit, in der Rentenphase Steuerpflicht – kann man das wirklich als Steuergeschenk bezeichnen? „Bei der geförderten Vorsorge von staatlichen Geschenken zu sprechen, ist -gelinde ausgedrückt- unverantwortlich, denn im Grunde besteht die Förderung abgesehen von einigen Ausnahmefällen meist nur in der Verlagerung der Steuerlast ins Rentenalter“, sagt Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der WirtschaftsWoche.

Der Vorteil: Im Alter sinkt in der Regel der Steuersatz

Ruheständler müssen die Auszahlung der Riester-Rente also voll versteuern – und zwar in der Regel mit ihrem persönlichen Steuersatz. Dies ist der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) berichtet.

Im Rentenalter sinkt aber oft das Jahreseinkommen, weil die Rente in der Regel niedriger ist als der Arbeitslohn. Entsprechend fällt dann auch der Steuersatz niedriger aus, was sich für bestimmte Sparer steuerlich lohnen kann. „Die Verschiebung der Steuerzahlung in die Rentenphase ist meist für die Besserverdienenden interessant, für Geringverdiener jedoch nicht“, erklärt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) im Gespräch mit der Wirtschaftswoche. Ein weiterer möglicher Vorteil: Riester-Fondssparpläne und andere Gewinne aus Riester-Renten bleiben von der Abgeltungssteuer verschont.

Besonders schwer kann die Steuerlast wiegen, wenn man sich die Riester-Rente per Einmalzahlung –der sogenannten Kapitalabfindung- auszahlen lässt. Auch hier wird die Einkommenssteuer in Höhe des persönlichen Steuersatzes fällig. Wenn der Betroffene noch voll arbeitet, muss er schnell um die 30 Prozent Steuern auf den ausgezahlten Betrag zahlen. Dies frisst die staatlichen Zulagen schnell auf, mitunter bekommt man sogar weit weniger, als man eingezahlt hat. Auch vor der kalten Progression sind diese Sparer nicht geschützt.

Wohnriester ist komplizierter

Etwas komplizierter wird es bei Wohn-Riester: Hier werden die Beiträge und Zulagen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Weil das Geld aber für die Immobilienförderung verwendet wird, existiert es im Grunde gar nicht. Zu Beginn der eigentlichen Auszahlungsphase –also wenn andere Riester-Sparer erstmals ihre Rente ausgezahlt bekommen- erhält der Wohnriester-Kunde einen Bescheid über die zu begleichenden Steuern, die sich über die Jahre angesammelt haben.

Die Kunden haben dann zwei Optionen: Wer alles auf einmal versteuert, erhält zur Belohnung einen Rabatt von 30 Prozent. Oder man entscheidet sich, die Steuern in einem Zeitraum bis 23 Jahren abzustottern. Dann ist aber die volle Höhe an den Fiskus zu entrichten.

Auch Riester von Schwankungen an Kapitalmärkten betroffen

Es gibt weitere Gründe, weshalb die Riester-Rente zu einer Enttäuschung für Sparer werden kann. So belastet der aktuelle Niedrigzins an den Kapitalmärkten auch die Riester-Renten. Denn was viele Kunden nicht wissen: Bei den meisten Verträgen ist die Verzinsung der Riester-Produkte variabel. Das heißt, Banken und Versicherungen können den Zinssatz jederzeit senken.

Lag die Basisverzinsung 2006 bei vielen Anbietern bei 3,0 Prozent, so beträgt sie jetzt oft nur noch 0,75 Prozent. Bei den Rentenversprechen an ihre Kunden haben die Versicherungen aber oft mit den höheren Prozentsätzen gerechnet – branchenüblich für Prognosen sind Zehn-Jahres-Durchschnittszinsen. So merken viele Sparer erst zu Beginn der Auszahlungsphase, dass die versprochene Rente gesunken ist.

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Hinzu gesellt sich, dass die Anbieter häufig mit unrealistischen Lebenserwartungen der Kunden kalkulieren, müssen sie doch die Rente über die gesamte Lebenszeit auszahlen. Das dient einerseits dem Versichertenkollektiv: Die Rentenzahlungen sollen auch dann sicher sein, wenn die Renditen und Einnahmen der Versicherer mal schrumpfen. Andererseits kalkuliert so mancher Anbieter so, als werden die Kunden hundert Jahre und älter. Je mehr Bundesbürger aber von ihrer privaten Rente enttäuscht sind, desto mehr wird die private Altersvorsorge an Legitimität verlieren.

WiWo

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