GKV - Ab Januar 2015 ohne elektronische Gesundheitskarte zum Arzt?
GKV: Müssen Kassenpatienten ab Januar 2015 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, wenn sie sich von einem Arzt behandeln lassen wollen? Wie die Partei Die Linke berichtet, ist ein Arztbesuch auch ohne Gesundheitskarte möglich. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein sogenannter papiergebundener Anspruchsnachweis vorliegt.
Zum 01. Januar 2015 verlieren die alten Krankenversicherungskarten in der GKV ihre Gültigkeit. Die Arztpraxen können sie nicht mehr einlesen und akzeptieren sie auch nicht als Versicherungsnachweis. Hunderttausende Kassenpatienten, die bisher noch keine neue Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild besitzen, stehen dann vor einem Problem. Im Zweifel kann ihnen der Arzt eine Privatrechnung ausstellen.
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Auch papiergebundener Anspruchsnachweis akzeptiert
Doch wie die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke berichtet, können Versicherte auch im neuen Jahr ohne eCard zum Arzt gehen – ohne dass sie riskieren, die Behandlung aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Wer keine elektronische Gesundheitskarte besitzt, kann stattdessen in der Arztpraxis sogenannte papiergebundene Anspruchsnachweise vorlegen. „Die Krankenkasse schickt diese nach nach Aufforderung zu – in der Regel per Fax an die Arztpraxis oder per Brief an die Versicherten“, heißt es in einer Mitteilung der Partei. „Das kann man entweder vor dem Arztbesuch oder noch während des Arztbesuchs mit dem Handy erledigen“.
Die Möglichkeit, mit einem papiergebundenen Anspruchsnachweis zum Arzt zu gehen, habe sich die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler vom Bundesministerium für Gesundheit bestätigen lassen, heißt es weiter in dem Papier. Wer eine solche Ersatzbescheinigung nicht vor bzw. während der Behandlung vorlegen kann, habe zehn Tage Zeit zum Nachreichen. Erst dann dürfe der Arzt eine Privatrechnung stellen. Wer die Frist versäumt, könne sich die Privatvergütung durch Vorlage einer Ersatzbescheinigung noch bis zum Quartalsende zurückholen (dies gilt jedoch nicht bei Zahnärzten).
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen elektronische Gesundheitskarte
Gegen die elektronische Gesundheitskarte hatten vor allem Datenschützer mobil gemacht. Langfristig ist etwa angedacht, sensible Gesundheitsdaten wie Rezeptverschreibungen und Röntgenbilder auf der Karte zu speichern. So soll zukünftig eine teure Doppelbehandlung vermieden und die Abstimmung zwischen Ärzten verbessert werden. Verbraucherschützer warnen hingegen vor einem Datenleck – ganze „Behandlungsbiographien“ könnten in die Öffentlichkeit gelangen.
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Zum jetzigen Zeitpunkt sind auf der neuen eGK allerdings nicht mehr Daten gespeichert als auf der alten Gesundheitskarte. Ihre Einführung sollte bereits 2002 erfolgen, musste aufgrund zahlloser Pannen und technischer Probleme aber immer weiter nach hinten verschoben werden. Bisher hat die Umstellung auf die eGK über 14 Milliarden Euro verschlungen, obwohl ursprünglich nur eine Milliarde Euro an Kosten angedacht war.