Die Basisrente (auch: Rürup-Rente) wird ab 2015 attraktiver. Seit ihrer Einführung im Jahr 2005, waren die Fördergrenzen dieser besonderen Form der privaten Altersvorsorge unverändert geblieben. Doch jetzt soll der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung (bisher 20.000 Euro jährlich für Alleinstehende/40.000 Euro für Verheiratete) dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt werden. Letzterer wird jährlich angepasst. Die Änderungen sieht das kürzlich verabschiedete „Zollkodexanpassungsgesetz“ vor.

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Dynamisierung macht die Basisrente attraktiver

Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GDV) zeigte sich erfreut: „Wir begrüßen die gesetzliche Neuregelung ausdrücklich: Die Dynamisierung der steuerlichen Förderung stärkt die Attraktivität der Basisrente nachhaltig. Künftig können Bürger mit steigendem Einkommen ihre Beiträge zur Altersvorsorge anpassen und Rentenlücken im Alter besser als bisher vermeiden.“

Maximal 22.172 Euro können für das Jahr 2015 als Beitrag für eine Basisrente von der Steuer abgesetzt werden. Der Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von 89.400 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Zudem können ab 2015 wie bereits bei der Riester-Rente auch bei der Basisrente zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden. Ferner wird die bei der Basisrente bisher schon mögliche Einmalabfindung von Kleinbetragsrenten gesetzlich klar geregelt.

Besonders Selbstständige profitieren

Der Staat fördert die Basisrente ausschließlich über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

Besonders lohnt sich die Basis-Rente für Selbstständige. Diese haben nur damit die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen relativ hohe Summen in die private Altersvorsorge zu investieren und einen großen Teil davon steuerlich abzusetzen.

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Hintergrund: Bei der Basisrente handelt es sich im Prinzip um eine private Rentenversicherung - mit garantierten Leistungen und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung. Ein Berufsunfähigkeitszusatzschutz (BUZ) kann integriert werden, wenn der BUZ-Beitragsanteil unter 50 Prozent liegt. Seit 2014 ist auch ein vollständiger Berufsunfähigkeitsschutz als Basisrente förderfähig, sofern die sich daraus ergebende Rente im Berufsunfähigkeitsfall lebenslang gewährt wird. Für 2014 werden vom Fiskus 78 Prozent der Beiträge für Basisrenten als Sonderausgaben anerkannt.