Welche Versicherung zahlt für Schäden durch Schneedruck und Dachlawinen?
Elementarschaden: So schön der Winter auch sein mag, fällt zu viel Schnee, kann dieser zu einem Risiko für Menschen, Gebäude und Fahrzeuge werden. Hausbesitzer in schneereichen Regionen sind daher gut beraten, wenn sie diese Schäden entsprechend versichern. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Zunächst ist wichtig zu wissen, wer eigentlich im Falle eines Schadens durch Schneedruck zahlt. Mit der Elementarschadenversicherung sind Hausbesitzer bestens versichert. Diese Zusatzversicherung gibt es in der Regel im Zusammenhang mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung. Eine Schadenregulierung ohne diesen Zusatzbaustein ist nicht möglich. Inzwischen bieten viele Versicherer die Wohngebäudeversicherung gleich inklusive Elementarschadenversicherung an.
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Flachdächer sind besonders gefährdet
Vor allem Häuser mit Flachdach sind statistisch gesehen gefährdet. Der Grund ist, dass der Schnee an Steildächern abrutschen kann, an einem Flachdach jedoch nicht. Die gesamte Schneelast bleibt auf dem flachen Dach liegen.
Hausbesitzer in schneereichen Gebieten sollten über geeignete Vorrichtungen nachdenken. Das können Schneefanghaken, Schneefangbalken oder Schneefanggitter sein. Praktischerweise werden diese direkt auf dem Dach montiert. Zu den Sorgfaltspflichten gehört auch das Anbringen von Warnhinweisen in der Nähe des Hauses.
Im Falle einer Schneelawine sowie bei durch die Last des Schnees eingestürzten Dächern kommt ebenfalls die Elementarschadenversicherung auf.
Bei Schäden am Fahrzeug zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung
Wird ein parkendes Fahrzeug durch eine Schneelawine beschädigt, leistet die Kfz-Vollkaskoversicherung. Voraussetzung ist natürlich, dass der Fahrzeughalter diese Versicherung abgeschlossen hat. Bei zerbrochenen Autoscheiben kommt hingegen die Teilkaskoversicherung auf. Schlecht dran sind Fahrer ohne Kasko-Schutz. Für diese kann es schwierig werden, den Schaden ersetzt zu bekommen. Sie müssten vor Gericht nachweisen, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, was meistens schwierig ist.
Bei durch eine Dachlawine verletzten Hausbewohnern oder Passanten
Tritt gar ein Personenschaden bei Passanten auf, weil man eigene Sicherungspflichten verletzte, leistet die private Haftpflichtversicherung des Eigenheimbesitzers. Bei vermieteten Häusern ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die richtige Versicherung. Daher sind Hausbesitzer gut beraten, im Falle einer Vermietung eine derartige Versicherung zu besitzen.
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Entscheidend für die Last des Schnees ist nicht, wie hoch dieser auf dem Dach liegt, sondern wie er beschaffen ist. So spielen Wassergehalt und Vereisungsgrad eine wesentliche Rolle. Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann im ungünstigsten Fall mehr als 100 kg wiegen. Ob jedes Dach dieser Schneelast standhält, hängt von seiner Form, dem Neigungswinkel und eventuellen Aufbauten ab.