Laut der Erhebung „Weiterbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft 2014“ ist die Versicherungswirtschaft Spitzenreiter bei der Weiterbildung. Jeder Mitarbeiter im Innendienst bildete sich im Schnitt jährlich 58,1 Stunden weiter. Das sind laut Studie sieben Stunden mehr als bei anderen sogenannten „unternehmensnahen Dienstleistern“, denen die Versicherungswirtschaft zugerechnet wird. Noch deutlicher fällt der Unterschied über alle Branchen gerechnet aus: Hier übertrumpft die Versicherungswirtschaft den Schnitt der Gesamtwirtschaft um 25 Stunden.

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Für die Weiterbildung der Angestellten sind die Versicherungen bereit, viel Geld in die Hand zu nehmen. Pro Jahr und Mitarbeiter geben die Gesellschaften 1.981 Euro hierfür aus, weit mehr als andere Branchen. Hochgerechnet auf alle Mitarbeiter im Innendienst bedeutet dies eine Weiterbildungsinvestition von 343 Millionen Euro pro Jahr. Zudem ist eine Weiterbildungskultur bei vielen Versicherungsunternehmen im Leitbild verankert.

Kaum externe Angebote zur Weiterbildung

Keine Aussage trifft die Studie über die Qualität der Weiterbildung. Auffallend ist, dass 35 der 38 Fortbildungsmaßnahmen auf hauseigene Angebote der Versicherungen entfallen. Darunter dürften sich auch viele Produktschulungen und Motivations-Seminare befinden, die schwerpunktmäßig das Ziel verfolgen, den Absatz hauseigener Produkte anzutreiben. Externe Weiterbildungsangebote werden im Vergleich zu anderen Branchen weit seltener hinzugezogen.

Die Studienmacher interpretieren dies derart, dass Versicherungen einen höheren Professionalisierungsgrad bei der Weiterbildung haben. Dies bedeutet aber auch: Unabhängige Weiterbildungen sind Mangelware! Allerdings beschränkte sich die Studie auf den Innendienst der Versicherungen, die Weiterbildung ungebundener Vermittler wurde nicht erfasst.

Für die Erhebung „Weiterbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft 2014“ arbeiteten der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln zusammen. An der Umfrage beteiligten sich 66 Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen, die rund 163.000 Mitarbeiter im Innendienst (inklusive Auszubildende) beschäftigen.

AfW-Studie zeigt: Mehrheit der Versicherungsvermittler befürwortet Weiterbildungspflicht

Dass Versicherungsvermittler generell Weiterbildung wertschätzen, bestätigt auch das aktuelle Vermittlungsbarometer des Bundesverbandes Finanzdienstleistung (AfW). Demnach befürworten 70,1 Prozent der Vermittler eine Weiterbildungsverpflichtung, lediglich 22,8 Prozent lehnen diese ab. 7,4 Prozent der Befragten haben sich zu dieser Frage noch keine Meinung gebildet.

Ein Teil der Vermittler nutzt bestehende Angebote wie die Initiative „gut beraten“ des GDV. 40,3 Prozent der Vermittler sammelt bereits Weiterbildungspunkte über „gut beraten“, weitere 12,8 Prozent haben dies künftig vor. Jeder zehnte Vermittler (10,2 Prozent) will auf eine Alternative warten, 14,2 Prozent der Befragten verzichteten auf eine Angabe.

Unabhängige Instanz für Weiterbildung gefordert

Knapp zwei Drittel sahen sich bei der AfW-Umfrage in der Lage, die Initiative „gut beraten“ nach dem Schulnotensystem zu bewerten. Hier fällt auf, dass die Vermittler noch Verbesserungsbedarf sehen. Im Durchschnitt gaben die Vermittler eine Drei minus. Die Noten 2 (gut) und 3 (befriedigend) wurden zwar am häufigsten gezogen, allerdings gab auch eine starke Minderheit sehr schlechte Noten. In einer offenen Antwortkategorie konnten die Vermittler ihre Wahl begründen. Hauptkritik ist die mangelnde Unabhängigkeit der Bildungsinitiative von Produktgebern und die offene Frage einer Gültigkeit der Punkte unter einer künftigen Regulierung.

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Für das 7. AfW-Vermittlerbarometer hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung im Sommer 2014 über einen Online-Fragebogen 1.286 Vermittler zu den wichtigsten aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. 90 Prozent der Umfrageteilnehmer haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (Paragraf 34d GewO), 61 Prozent eine Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung (Paragraf 34f GewO). 45 Prozent der befragten Vermittler sind Mitglieder im AfW.