PKV-Verband warnt vor betrügerischen Werbeanrufen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) warnt derzeit vor betrügerischen Werbeanrufen. Die Anrufer geben sich dabei als Mitarbeiter der PKV aus und wollen personenbezogene Daten erschleichen. Doch der Dachverband der privaten Krankenversicherer nimmt derartige Anrufe generell nicht vor.
Aktuell versuchen Trickbetrüger an personenbezogene Daten von Versicherten zu gelangen. Sie rufen arglose Bürger an und geben sich als Mitarbeiter des PKV-Verbandes aus oder verwenden ähnlich klingende Bezeichnungen. Die zuständigen Datenschutzbehörden wurden eingeschaltet. Ebenso ist die Bundesnetzagentur informiert, um den Rufnummernmissbrauch zu verfolgen.
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PKV-Verband nimmt keine Werbeanrufe vor!
Der PKV-Verband warnt ausdrücklich vor diesen Trick-Anrufen, da der Verband selbst keine vertriebsorientierten Telefongespräche durchführt. Dies seien nach Aussage des Verbandes unlautere Werbemethoden, die die Verbraucher belasten und den guten Ruf der Branche schädigen.
Den Versicherten sollen von diesen Trickbetrügern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen personenbezogene Daten entlockt werden. In der Folge werden diese vermutlich für den Adresshandel oder für Verkaufsgespräche zweckentfremdet.
Namen und Telefonnummer des Anrufers notieren und Strafantrag stellen
Nach Ansicht des PKV-Verbandes handelt es sich bei diesen sogenannten „Cold Calls“ um strafbares Verhalten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Wenn Versicherte einen solchen Anruf erhalten, sollten Sie daher den Namen und die Telefonnummer des Anrufes notieren und anschließend einen Strafantrag bei der Polizei stellen. In einigen Bundesländern ist dies ganz einfach per E-Mail oder über ein Online-Formular möglich. Auf gar keinen Fall sollten Versicherte persönlich Daten an den Anrufer herausgeben.
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Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung sind neben der Polizei bei der Bundesnetzagentur möglich. Auf der Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BFDI) sind ergänzend die jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu finden, an die man ebenfalls eine Beschwerde richten kann.