Bevor sie Anwalt und Gerichtskosten bezahlt bekommen, müssen die Versicherten gerade bei kleineren Versicherungen oft hohe Hürden nehmen. Nach Recherchen des Handelsblatts scheint dies auch bei der Rechtsschutz Union, der Rechtschutzversicherung der Alten Leipziger, der Fall zu sein. Mit einer Bruttobeitragsumme von 75 Millionen Euro (Allianz 410 Millionen Euro) gehört sie zu den kleineren Versicherungen.

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Rechtsschutz Union mit 59, Allianz mit 52 Beschwerden

Das Tochterunternehmen der Alten Leipziger ist in der jährlich durch die Finanzaufsicht Bafin veröffentlichten Beschwerdestatistik in der Sparte Rechtsschutz seit Jahren weit oben. Die Beschwerden-Anzahl lag in der jüngsten Statistik für das Jahr 2013 bei 59. Damit lag die Rechtsschutz Union noch vor der viertplatzierten Allianz, über die 52 Beschwerden vorlagen. Ebenfalls viele Beschwerden versammelten die Versicherer ARAG (59) sowie Roland Rechtsschutz (57) auf sich (siehe Grafik).

Die Rechtsschutz Union gehört jedoch in Vergleichsportalen in der Regel zu den besten. Dies liegt daran, dass Beschwerdestatistiken und die Schadensregulierung für die Rankings nicht berücksichtigt werden, wie ein Analysehaus erklärt. In die Rankings fließen lediglich die Prämien und der Leistungskatalog in die Bewertung ein.

Schleppende Schadensregulierung beklagt

Die Anwälte der Anleger klagen über schleppende Schadensregulierung, „schikanöse“ Fragenkataloge und angeblich verloren gegangener Post bei dem kleinen Rechtsschutz-Versicherer. Der Alten Leipziger sei es jedoch wichtig, die Zahl der Beschwerden zu senken. Als Konzernmutter der Rechtsschutz Union betont sie: „Bei uns gibt es keinerlei Anweisungen, die Deckung von Schäden zu verzögern oder zu verhindern.“

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Hintergrundinformationen: Die Versicherungsaufsicht veröffentlicht jährlich eine nach Versicherungsunternehmen und -zweigen aufgeschlüsselte unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik. Hierzu hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen, einen der drei Vorgänger der BaFin, mit Urteil vom 25. Juli 1995 (Az.: OVG 8 B 16/94) verpflichtet. In der Regel wird die Zahlen vom Vorjahr im Frühjahr des Folgejahres bekanntgegeben.