Kfz-Versicherung: Ford bietet vergünstigten Kaskoschutz für Fiesta
Kfz-Versicherung: Der Autohersteller Ford kooperiert mit der Allianz Versicherung, um Kunden mit einer ermäßigten Kaskoversicherung zu locken. Wer bis zum 31. März einen neuen Ford Fiesta kauft, zahlt die ersten 36 Monate für die Vollkasko nur 19,90 im Monat.
Privatkunden erhalten beim Kauf eines neuen Ford Fiesta bis zum 31. März 2015 eine vergünstigte Versicherung angeboten. Dieses Angebot umfasst neben der Kfz-Haftpflicht auch die Vollkasko-Versicherung inklusive der Teilkasko. Bei der Vollkasko beträgt die Selbstbeteiligung 500 Euro, bei der Teilkasko 150 Euro. Bereits im letzten Jahr hatte Ford eine ähnliche Aktion gestartet (Versicherungsbote berichtete).
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Monatlich zahlen private Neukunden bei Ford für den Fiesta eine monatliche Versicherungsprämie von 19,90 Euro für die ersten drei Jahre. Nach Ablauf des Aktionszeitraumes von 36 Monaten gilt dann der individuelle Versicherungsbeitrag. Das Angebot wird von der Allianz Versicherungs-AG in Kooperation mit Ford und der Ford Bank bereitgestellt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein Kaufvertrag und Eingang des Versicherungsantrags für einen Ford Fiesta-Neuwagen (ausgenommen Fiesta ST) im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31.März 2015. Auch die Erstzulassung auf den Kunden muss bis 31. Juli 2015 erfolgen, der Versicherungsnehmer/jüngster Fahrer darf nicht jünger als 23 Jahre sein. Käufer und Halter müssen identisch und eine natürliche Person sein. Der Versicherungsnehmer darf nicht vom Halter abweichen.
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Inklusivleistungen in der Fiesta-Versicherung
Das vergünstigte Kaskoschutz für den Ford Fiesta beinhaltet folgende Leistungen:
- Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter mit einer Deckung von 100 Millionen Euro
- Umweltschadendeckung
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch Entwendung (Diebstahl), Sturm, Hagel, Haarwild, Tierbiss, Glasbruch u.v.m.
- Kaufpreisersatz für den Neuwagen bei Totalschaden und Entwendung für zwölf Monate
- Vandalismus-Schäden
- „Mallorca-Deckung“: Schutz bei der Führung von Mietfahrzeugen im Ausland
- Nach fünf schadenfreien Jahren einmaliger Selbstbeteiligungsverzicht