bAV - Trotz starken Wachstums stagnieren Betriebsrenten
bAV: Der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge stagniert – Trotz steigender Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und aktiven Anwartschaften. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert nun, die bAV in Arbeitsverträgen zu verankern.
Letzte Woche veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die „Trägerbefragung zur betrieblichen Altersvorsorge 2013“, die den Verbreitungsgrad von Betriebsrenten widerspiegelt. Ende 2013 verfügten demnach rund 17,8 Millionen Menschen über eine aktive bAV-Anwartschaft. Das entspricht knapp 60 Prozent der insgesamt fast 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Von insgesamt 20,1 Millionen Anwartschaften mussten allerdings knapp 2,3 Millionen Mehrfachanwartschaften abgezogen werden, wie Cash Online berichtet.
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Anwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge gestiegen
Auf die Privatwirtschaft entfallen von 17,8 Millionen aktiven Anwartschaften 12,5 Millionen. Die übrigen knapp 5,3 Millionen werden dem öffentlichen Dienst zugerechnet. Im Vergleich zum Dezember 2001 stellt dies eine Steigerung von 30,6 Prozent um 4,2 Millionen dar. Ende 2001 waren es 13,6 Millionen Beschäftigte mit einer bAV-Anwartschaft.
Der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge bleibt hingegen aufgrund der gestiegenen Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unverändert. Die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit stieg zwischen 2011 und 2013 von 29,046 Millionen auf 29,884 Millionen Beschäftigte (+2,9 Prozent).
bAV muss für Arbeitgeber leichter und für Arbeitnehmer attraktiver werden
Für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist dies Anlass für das Werben um die Einführung einer „automatischen bAV“. Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV sagte dazu: “Die betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitnehmer attraktiver und für Arbeitgeber einfacher werden. Unternehmen sollten im Arbeitsvertrag eine automatische Gehaltsumwandlung für ihre gesamte Belegschaft zum Betriebsrentenaufbau verankern dürfen – Arbeitnehmer müssten sich dann aktiv gegen eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden”.
Die Netto-Betriebsrenten sollten im Gegenzug künftig höher ausfallen als heute. Die Sozialabgaben müssten dafür reduziert werden und „die Leistungen nicht mehr voll mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden“. Mit ihren Forderungen stößt die Versicherungswirtschaft auf offene Ohren. Auch die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die bAV stärker zu fördern.
Ein Grund für die Stagnation dürfte auch darin bestehen, dass der Beschäftigungs-Boom der letzen Jahre überproportional mit prekärer Beschäftigung erzielt wurde. Zeitarbeit, Leiharbeit und befristete Arbeitsverträge sind demnach bundesweit stark angewachsen, wie die gewerkschaftsnahe Böckler-Stiftung berichtet. Jedoch ist bei diesen Tätigkeiten die Bindung des Arbeitnehmers an die Firma geringer - folglich auch die Bereitschaft, dass Chefs ihre Angestellten sozial absichern.
Pensionskassen profitieren am stärksten
Die Pensionskassen haben dem Bericht zufolge von den gesetzlichen Neuregelungen am stärksten profitiert. Zwischen 2001 und 2013 stieg die Zahl der bei ihnen aktiv Versicherten um 3,4 Millionen auf rund 4,8 Millionen. Damit haben sie zu den Direktversicherungen mit knapp fünf Millionen aktiv Versicherten im Dezember 2013 nahezu aufgeschlossen.
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Darüber hinaus liegen die Pensionskassen zwischenzeitlich vor den zusammengefassten Direktzusagen/Unterstützungskassen, die 4,6 Millionen aktiv Versicherte vorweisen. Die Pensionsfonds liegen mit 448.000 aktiv Versicherten und damit weniger als einem Zehntel der Versicherten mit deutlichem Abstand am Ende der Skala.