Geldanlage: Garantien und Einlagensicherungen garantiert ohne Wert?
Geldanlage: Garantien und Sicherungssysteme bei Banken, Staatsanleihen und Versicherungen könnten sich am Ende als wertlos erweisen, argumentieren Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala aus München und Versicherungsmathematiker Peter A. Schramm. Denn alle Garantien, in deren Sicherheit man sich wiegt, hätten keinen absoluten Wert. Entscheidend sei die Frage nach den Bedingungen und gesetzlichem Rahmen dafür, der politischen Rechtssicherheit sowie dem wirtschaftlichen Ausfallrisiko des Garantiegebers. Hier zeige sich, dass sich Garantien leicht aushebeln lassen.
Garantiezertifikate
Die Suche nach „Total-Return-Investments“, bei denen man am Ende 100% seines Investments zurück bekommt, bedeutet 40-800 Seiten Emissionsbedingungen lesen zu müssen, was auch so gut wie kein Berater vor dem Verkauf geleistet hatte. Erst am Ende der Laufzeit reibt sich der Anleger die Augen, wenn neben bis zu mehr als 8% Vertriebs- und laufenden Verwaltungskosten auch noch Einkommensteuer auf die Rückzahlung anfällt, und das Investment von Anfang an nach seinem Inhalt nahezu sichere Verluste brachte. Unter Garantie hatte der Anleger etwas anderes verstanden.
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Garantiert gutes Ranking-Marketing der Vermögensverwalter
Bankiers lassen sich Jahr für Jahr zu den besten Vermögensverwaltern küren. Erst eine genaue Analyse der Konditionen und Geschäftsmodelle läßt erahnen, wo mehr Schein als Sein dahinter steckt. Die Fachpresse läßt sich das Ranking un- oder mittelbar durch Abnahme von Sonderdrucken oder Inserate bezahlen – ein garantiert übliches Vorgehen, und kein Einzelfall. Die dem Leser garantierte Mühelosigkeit für die sorgenfreie Auswahl eines Bankhauses oder Vermögensverwalters erweist sich später als Irrtum, sobald die eine oder andere dubiose Duftspur ruchbar wird.
Garantiert zu wenig Eigenkapital
Angeblich aus Wettbewerbsgründen wurden die Vorschriften zur Solvabilität gelockert und eine notwendige Verschärfung von der EU ausgesetzt. Somit trägt der Kunde das Risiko, daß seine Bank in der Form von Spekulationsverlusten eingetretene Risiken nicht aus eigener Kraft ausgleichen kann. Die Möglichkeit sich von einer Bank in eine Spielbank zu verwandeln, war Mitte 2002 durch das „Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland“ möglich geworden (BGH, Urteil vom 15.01.2013, Az. II ZR 90/11).
Einlagensicherung der Privatbanken garantiert ohne Wert?
Im Nachgang zur Pleite der deutschen Tochtergesellschaft der Lehman-Brothers-Bank stellte das Landgericht Berlin (Az. 10 O 360/09) mit Urteil vom 15.06.2010 fest: „Für Bankkunden besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken“. Soweit die gesetzliche Einlagensicherung eingetreten ist, zeigt sich am Fall „Phoenix Kapitaldienst GmbH“, daß sich die Abwicklung praktisch über Jahre hinziehen kann – ohne Erstattung von entgangenen Zinsen, deklarierter Scheingewinne und außergerichtlicher Kosten. Die gute Absicht des Gesetzgebers besagt, daß seit Mitte 2009 die Auszahlung auf 30 Tage befristet wurde. Garantiert wird kein Bankenverband darüber Auskunft geben, wo sich denn der sogenannte Garantiefonds befindet, um wieviel Geld es sich handelt, und wie es derzeit angelegt ist.
Garantiert keine Gewährsträgerhaftung oder Anstaltslast
Insbesondere im Bereich der Sparkassen garantiert der Staat seit Jahren nicht mehr für ausreichendes Eigenkapital. Die freiwillige gegenseitige Haftung innerhalb auch dieser Bankengruppe verbessert die Chance, von Insolvenzen nicht betroffen zu sein, denn nötigenfalls wird ein marodes Institut mit einem anderen zur Abwicklung verschmolzen.
„Deutsche Sparer müssen sich keine Sorgen machen“, versicherte ein Sparkassen-Präsident. Das ist etwa so, wie wenn der schwerkranke Patient zum Arzt geht und meint "Sagten Sie nicht vor 12 Monaten, ich müßte mir über meine Gesundheit keine Sorgen machen?" – worauf der Arzt antwortet "Da war das ja auch noch so.“
Garantiert ist keine Garantieleistung in der Lebensversicherung
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, bei Verschlechterung der Finanzlage des Lebensversicherers (ggf. auch in Kombination) die Leistungen herabzusetzen:
- Herabsetzung der künftigen laufenden Überschussbeteiligung (Wirkung auf Verminderung von Ablaufleistungen aus Überschüssen, Überschussrenten, und auf nicht garantierte Prämienhöhe, soweit mit Überschüssen verrechnet),
- Kürzung der noch nicht verbindlich zugesagten Schlussüberschüsse,
- Auflösung stiller Reserven (Bewertungsreserven) mit der Folge der Verminderung der gesetzlichen Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie Verminderung der Zinsüberschüsse,
- Zusätzliche Rückversicherung zur Erzielung erfolgswirksamer Rückversicherungsprovisionen, mit negativem Effekt auf künftige Kostenüberschüsse,
- Prämienerhöhungen (auch der garantierten Prämie) bzw. Herabsetzung künftiger und laufender garantierter Leistungen, soweit gesetzlich vorgesehen und vertraglich nicht ausgeschlossen;
- Auf ein Jahr befristete Herabsetzung auch der garantierten Rückkaufswerte;
- Übertragung von Teilen der oder aller Versicherungsbestände auf einen anderen Versicherer,
- Übertragung der Versicherungsbestände auf Protektor, notfalls unter Kürzung der garantierten Leistungen um bis zu 5 % (Voraussetzung: sofern überhaupt durch die Branche finanzierbar),
- Vorläufiges Zahlungsverbot auf Anordnung der Aufsichtsbehörde,
- Herabsetzung auch der garantierten Versicherungsleistungen durch die Aufsichtsbehörde im erforderlichen Umfang, entsprechend dem noch zur Verfügung stehenden Deckungskapital, § 89 II VAG zur Vermeidung einer Insolvenz.
- Insolvenz mit ggf. Beendigung der Versicherungsverträge und Auszahlung der jeweils noch vorhandenen Deckungsmittel.
Einen Run auf Lebensversicherer müssen diese nicht fürchten, weil diese ja sofort zur Abwehr die Rückkaufswerte beliebig und je für ein Jahr befristet einfach per Vorstandsbeschluß ohne Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herabsetzen können.
Garantiert keine Garantie betrieblicher Altersversorgung über den Pensionssicherungsverein (PSVaG)
Normale Arbeitnehmer werden damit beruhigt, daß der PSVaG bei einer Insolvenz des Arbeitgebers einspringt. Wer die Details der Leistungen studiert stellt überrascht fest, daß ab einem Sicherungsfall der Mitarbeiter nicht mehr an Überschüssen bzw. Wertsteigerungen partizipiert – damit können bis zu mehr als 50% der Leistungen eingebüßt werden. Sollte das Vermögen hingegen bei einem Träger der Altersversorgung wegen dessen Insolvenz verlorengehen, so leistet der PSVaG schlicht gar nichts.
Garantierte Sonderabgaben und Steuern zur Rettung von Finanzhäusern oder Staaten
Es sind nicht die Aktionäre, sondern die kleinen Sparer, die wegen Hoffnung auf ein Prozent mehr Rendite, oder wegen staatlicher Förderung, oder wegen Garantien z. B auf Kapitalerhalt und Garantiezins ihr Geld denjenigen anvertraut haben, die später das Problem haben, wie sie den von diesen Kleinsparern geforderten Ertrag erwirtschaften sollen. Letztlich gehört das meiste Kapital den Kleinsparern, wird eingesammelt und vielfach um die Welt im Finanzkreislauf herumgereicht.
Würden bei Bankenpleiten in Deutschland nur die Großgläubiger und Aktionäre der Banken herangezogen, dann würde es Lebensversicherer, Pensionskassen und Versorgungswerke treffen. Als die EU gefordert hat, dass unterstützte Banken ihre Nachrangdarlehen nicht mehr bedienen dürfen, sagte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) bereits, die Versicherer würden jetzt die Riesterrenten u.a. kürzen (was dann ohnehin erfolgte) und bei Banken künftig kein Geld mehr investieren.
Die Vorstellung, eine kleine Schicht von Superreichen, zu denen man nicht gehört, könnten alles bezahlen, liegt völlig daneben. Das sind illusorische Vorstellungen, wie zu glauben, alle hätten ausgesorgt, wenn man nur allen Millionären das Silberbesteck vom Frühstückstisch nehmen würde.
Durch eine „Sondersteuer auf Einlagen“ kann jeder Gesetzgeber die Einlagensicherung bei Kontoguthaben und Versicherungsvermögen faktisch aushebeln. Die neue Methode, die Bankkunden in Zypern an den Verlusten zu beteiligen ist nur eine von vielen denkbaren Varianten, den Finanzhäusern zu spät das notwendige Eigenkapital zur Verfügung zu stellen – und dies ohne große Aussichten, defizitäre Aufsichtsbehörden später in Regress nehmen zu können.
Garantierte Ausweitung der Staatsschulden
Während griechische Anleger bis vor einiger Zeit gerne bei deutschen Kreditinstituten ihr Geld in Sicherheit gebracht haben, ist bei Deutschen vermehrt eine Nachfrage nach Schweizer Anlagen bei Banken und Lebensversicherungen auch durch ganz normale Altersvorsorgesparer festzustellen. Der Bedarf nach Sicherheit ist so groß, dass der deutsche Staat sich kurzfristig auch ganz ohne Zinsen verschulden kann.
Wir leben über unsere Verhältnisse - aber garantiert noch immer nicht standesgemäß
Geld entsteht nicht durch Arbeit, indem jemand dafür bezahlt wird, und dem Staat seinen Anteil an Steuern abgibt. Es entsteht vielmehr aus dem Nichts, nach der Formel: 0 EUR = 100 Mrd. EUR - 2 * 50 Mrd. EUR. Auf die gleiche Weise wird es auch wieder vernichtet.
Und da die einen 100 Mrd. EUR aus dem Nichts geschaffen werden, und nicht irgendwo für Zinsen geliehen werden müssen, lohnt sich dies bereits dann, wenn nur sehr geringe Zinsen verlangt werden, die zumindest die Verwaltungskosten decken, und kostet den Steuerzahler erst einmal nichts.
Die Verwaltungskosten sind deshalb gering, weil über die Vergabe des Geldes ein einfacher Beamter wöchentlich entscheidet, der aber nichts zu entscheiden hat, weil stets von vornherein feststeht, daß jeder Antrag über jede Summe bewilligt wird.
Da diese Gelder in der realen Wirtschaft nicht ankommen (also z. B. nicht für reale Unternehmensfinanzierungen, betriebliche Investitionen oder Konsumentenkredite genutzt werden, weil das ja viel zu gefährlich ist), schaden sie dort auch nichts, führen also z. B. auch nicht zu Inflation. Einzige Ausnahme ist die Gewährung von Darlehen zur Immobilienfinanzierung - hier ist der Effekt jedoch begrenzt auf die Steigerung der Immobilienpreise. Diese sind aber noch ausgesprochen niedrig und reichen heute in den meisten Lagen noch nicht wieder an das Niveau von 1994 heran. Die Nachfrage von Privat und Lebensversicherern nach sicheren Anlagen kann wohl nur durch eine Ausweitung der Geldaufnahme des Staates gedeckt werden. Solange die Bürger willens sind, für die Staatsschulden und Zinsen aufzukommen, ist die Rückzahlung garantiert. Wenn nicht mehr, kann jeder Staat für sich entscheiden, ob und wieviel er zurückzahlen möchte.
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Ein Beitrag von Dr. Johannes Fiala, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), LB (Univ.), Bankkaufmann
und
Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung