PKV: Krankenversicherer wollen Beitragsanpassungen neu regeln
Private Krankenversicherer wollen Beitragsanpassungen künftig flexibler gestalten können. Dazu sollen die gesetzliche Rahmenbedingungen überarbeitet werden. Grund für den Vorstoß der Versicherungswirtschaft sind drohende drastische Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren.
Während zum 1. Januar der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent sank und Krankenkassen nun selbst einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, kämpfen Private Krankenversicherer aktuell an anderen Fronten.
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Private Krankenversicherer wehren sich gegen Bürgerversicherung
Zwar waren die Beitragsanpassungen anno 2015 recht moderat ausgefallen. Doch dies könnte sich in den kommenden Jahren radikal ändern. So drohen Beitragserhöhungen im zweistelligen Bereich. Schuld daran sind die gestiegenen Gesundheitskosten und die Niedrigzinsphase, die es den Versicherern aktuell schwer macht, vernünftig zu wirtschaften.
Im Hinblick auf die Bundestagswahl im Herbst 2017 könnten die Kritiker des dualen Gesundheitssystems neues Wasser auf die Mühlen bekommen und den Plan der Bürgerversicherung erneut in Stellung bringen.
Um dieses Szenario zu verhindern, wollen die privaten Krankenversicherer nun die gesetzlichen Regelungen für Beitragsanpassungen ändern. So fordert die Branche flexiblere Regeln. „Wir wünschen uns eine stetigere und moderatere Beitragsentwicklung“, erklärt Dirk Lullies, Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auf Anfrage des Portals Procontra-online.
PKV will flexiblere Regeln für Beitragsanpassungen
Aktuell ist die Beitragskalkulation der Versicherer stark an die Gesundheitskosten und die Lebenserwartung der Kunden geknüpft. Erst wenn diese Kosten um mindestens 5 Prozent gestiegen sind, dürfen die Unternehmen die Tarife komplett neu kalkulieren und entsprechend die Beiträge anheben.
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„Entsprechende Vorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Kalkulationsgrundlagen haben wir bereits vorgelegt.“, sagte der Verbandssprecher. Erst im vergangenen Jahr war die Versicherungswirtschaft, im Rahmen des Versicherungsaufsichtsgesetzes, mit dem Versuch gescheitert, entsprechende Änderungen durchzusetzen.