Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber nur sechs Wochen lang den Lohn des Arbeitnehmers weiter. Im Anschluss greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Das fällt allerdings geringer aus als der monatliche Lohn.

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An diesem Punkt setzt nun der Versicherer LV 1871 an. Dazu hat das Unternehmen in seinen Tarif Golden BU eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit integriert. Diese leistet, wenn eine Krankschreibung von mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung vorliegt.

Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 leistet bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 18 Monate

Versicherte erhalten dann rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeitt eine Rente in Höhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlung erfolgt bis zu 18 Monate lang. Während der Leistungsdauer läuft der Golden BU Vertrag unverändert weiter. Allerdings entfallen in der Zeit keine Versicherungsbeiträge.

Sollte eine Berufsunfähigkeit beim Versicherungsnehmer festgestellt werden, erhält der Versicherte eine entsprechende Rente. Nach überstandener Krankheit, kann die BU-Versicherung einfach wieder aufleben.

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„Mit der neuen Option können Geschäftspartner in der Beratung auf alle Facetten der Existenzabsicherung eingehen“, sagt LV 1871 Vertriebsvorstand Rolf Schünemann.

Lebensversicherung von 1871 a. G. München