Lebensversicherung: RfB-Senkung erhöht Chancen auf Überschüsse
Lebensversicherung - Eine neue Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen könnte vielen Besitzern von Lebensversicherungen zu Passe kommen. Mit der Verordnung soll der kollektive Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) künftig gedeckelt werden. Statt bisher 80 Prozent lautet die RfB-Maximalgröße demnächst nur noch 60 Prozent des Eigenkapitals der Lebensversicherer. Dadurch sinkt der Sicherheitspuffer der Versicherer zwar ein wenig, aber die Kunden können tendenziell eher mit Überschüssen rechnen. Demnächst soll der Bundesrat der geplanten Änderung zustimmen.
Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten jubelte ein bisschen. Via Twitter schrieb er am Mittwochmorgen, mit der vorgesehenen Verordnung „dürfen nicht ganz soviel Kunden-Gelder in der kollektiven RfB versteckt werden, wie befürchtet“.
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Ein kleiner Erfolg! Zukünftig dürfen nicht ganz soviel Kunden-Gelder in der kollektiven RfB versteckt werden, wie befürchtet! PM kommt !
— Axel Kleinlein (@a_kleinlein) 18. Februar 2015
Die vom Bundesfinanzministerium geplante geringere RfB-Quote bindet künftig weniger Mittel der Sparer. Der Quasi-Automatismus, durch den nach Ansicht von Kritikern mit derzeit 80 Prozent zu viele Kundengelder im Sicherungstopf landen, wird durch die neuen RfB-Regeln zumindest der Höhe nach begrenzt.
Tendenziell steigen damit für die Kunden die Chancen auf Überschüsse. Die Wirkung eines neuen 60-Prozent-Deckels kommentiert BdV-Chef Kleinlein im Gespräch mit dem Versicherungsboten: „Wir begrüßen die Verordnung und die gesenkte RfB-Höchstquote. Zwar erwarten wir keinen Geldregen für die Kunden, aber immerhin wird nicht mehr so viel Kapital des Kunden gebunden“.
Lebensversicherung: Das Ziel ist Generationen-Gerechtigkeit
Der GDV-Verband meint in einer Stellungnahme, durch die Neuordnung „würde angesichts der aktuellen Situation an den Kapitalmärkten (...) die Pufferwirkung der kollektiven RfB beeinträchtigt.“
Wirtschaftliches Ziel teilkollektivierter RfB ist eine generationengerechte Glättung der Ergebnisse guter und weniger guter Geschäftsjahre. Der neu zu ordnende Mechanismus zur zeitlichen Streckung der Gewinne entstammt dem Jahr 1994, als der Gesetzgeber im Zuge der Deregulierung Altbestand und Neubestand (ab 1994) trennte.
BdV-Chef Kleinlein: "Transparenz bleibt ein Fremdwort"
Dieser vor gut 20 Jahren in das Aufsichtsrecht verankerte Split in alte und neue Bestandsblöcke der Lebensversicherer soll künftig etwas gelockert werden. Bisher beeinträchtigt die strenge Trennung die Generationengerechtigkeit unter den LV-Sparern. So formuliert es das Bundesfinanzministerium in eine Pressemitteilung vom Mittwoch; ganz im Sinne von Versicherungskritiker Kleinlein, der dennoch sagt: "Ein Wermutstropfen bleibt: Transparenz bleibt weiterhin ein Fremdwort für die Versicherungsbranche".
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Bundesrat entscheidet im März
Der geplanten Änderung der RfB-Verordnung voraus gingen Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat. Voraussichtlich am 6. März wird die Länderkammer grünes Licht für die neuen RfB-Regeln geben, die anschließend im Deutschen Bundestag Gesetzeskraft erhalten sollen.