Verbraucherzentrale wertet Strafzins als Irreführung der Sparer
Verbraucherzentrale: Für Festgeldkonten und Sparbücher werden kaum noch Zinsen gezahlt. Erste Banken haben sogar damit begonnen, negative Einlagezinsen auf die Guthaben der Sparer zu erheben. Aber sind Negativzinsen für Verbraucher überhaupt zulässig? Der Dachverband der Verbraucherzentralen sagt „Nein!“ - Der Begriff Sparkonto wäre dann irreführend.
Seit September 2014 mehren sich die schlechten Nachrichten für deutsche Sparer. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Einlagesatz von -0,2 Prozent festgelegt. Seitdem müssen die Banken einen Strafzins zahlen, wenn sie bei der EZB ihr Geld parken.
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Erste Anbieter geben diese Mehrbelastung an ihre Kunden weiter. So verlangt die Deutsche Skatbank aus Thüringen negative Einlagezinsen von Sparern, die mehr als 3 Millionen Euro anlegen. Auch die Luxemburger DZ Privatbank hat einen Strafzins für Privakunden erhoben. Andere Finanzinstitute schließen diesen Schritt nicht aus. Müssen die Bundesbürger zukünftig Strafzinsen fürchten, wenn sie ihr Geld zu der Bank bringen?
Strafzins auf „Sparkonto“ wäre irreführend
Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wären Strafzinsen für Privatsparer gar nicht erlaubt. Dies gilt zumindest, wenn die Kunden bereits ein Konto bei ihrer Bank besitzen. „Innerhalb bestehender Verträge sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig“, erklärt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Banken können allenfalls bei neuen Verträgen negative Zinsen vereinbaren. Dann aber noch von einem Sparkonto zu sprechen, wäre nicht nur widersinnig, sondern klar irreführend“.
Banken und Sparkassen, die Negativzinsen erheben, dürften dann auch nicht mehr mit der vollen Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung werben, da auch dies irreführend sei. Deshalb fürchtet der Verbraucherzentrale-Dachverband, dass sich die Sparer schon bald mit zusätzlichen Gebühren abfinden müssen.
“Mit Konsumenten- und Unternehmenskrediten lässt sich weiterhin Geld verdienen“
Wenig Verständnis bringt die Verbraucherzentrale der oft geäußerten Behauptung entgegen, die Banken hätten gar keine andere Wahl, als die EZB-Zinsen an Kunden weiterzugeben. Schließlich müssen sie dort ihr Geld nicht parken. „Banken sind vom Einlagenzins der EZB nur indirekt betroffen. Wie stark, entscheidet ihr Geschäftsmodell. Mit Konsumenten- und Unternehmenskrediten lässt sich durchaus auch weiterhin Geld verdienen“, so Müller.
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Sollten Banken Negativzinsen an Verbraucherinnen und Verbraucher in unzulässiger Weise weitergeben, behalten sich der vzbv und die Verbraucherzentralen juristische Schritte vor. Die schlechte Nachricht: Bei Neuverträgen wären derartige Strafzinsen zulässig. Aber auch dann dürften die Banken ihre Tagesgeldkonten nicht mehr als Sparkonto bewerben. Schließlich würde das Geld schnell an Wert verlieren, wenn es der Sparer zu seiner Bank bringt.