Prokon-Anleger können wieder hoffen
Prokon: Hoffnung für geschädigte Prokon-Anleger! Die Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH mache Fortschritte, berichtet der mit der Abwicklung beauftragte Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin in einer aktuellen Anlegerinformation. Der Abschluss des Insolvenzverfahrens soll Mitte 2015 erfolgen. Allerdings werden die Genussrechtsinhaber ca. die Hälfte ihres Geldes verlieren.
Grün investieren und damit viel Geld verdienen? Bei dem Windparkbetreiber Prokon aus Itzehoe in Schleswig-Holstein ging dieses Vorhaben ziemlich in die Hose. 1,4 Milliarden Euro sammelte Prokon bei Kleinanlegern über Genussscheine ein, jeder investierte im Schnitt rund 18.500 Euro. Aber statt hoher Renditen musste das Unternehmen vor einem Jahr die Insolvenz verkünden.
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Positive Nachrichten für Prokon-Anleger
Nun aber gibt es seit langer Zeit gute Nachrichten für Anleger. Die drei Kerngeschäftsfelder -Betriebsführung von Windparks, Projektierung künftiger Windparks sowie Endkundenstromversorgung- seien mittlerweile vollständig stabilisiert, schreibt Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin auf der Webseite des Unternehmens.
So konnte zu Jahresbeginn der Bau neuer Windenergieanlagen für die Erweiterung zweier deutscher Bestandsparks finanziert werden. Auch positiv: 2015 wird die Genehmigung zahlreicher neuer Windparks erwartet. Im Bereich Endkundenstromversorgung konnten Kundenverluste weitestgehend verhindert werden. Es ist beabsichtigt, den Kundenkreis nach Abschluss der Konsolidierung auszubauen.
Die positiven Meldungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die rund 75.000 Genussrechteinhaber etwa auf die Hälfte ihrer Investitionen werden verzichten müssen. Als Prokon erstmals in die Schlagzeilen kam, erachteten viele sogar einen Totalverlust als wahrscheinlich. Auch Insolvenzverwalter Penzlin hatte den Schaden zunächst auf 40 bis 70 Prozent des eingesetzten Kapitals beziffert. Nun werden die Privatanleger etwas weniger Geld verlieren.
Prokon könnte in eine Genossenschaft umgewandelt werden
Wie soll es zukünftig weitergehen mit dem angeschlagenen Windpark-Betreiber? Laut dem sogenannten Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan könnte das Unternehmen in eine Genossenschaft überführt werden. Aber dies ist nur unter einer Voraussetzung möglich. Eine ausreichend große Zahl an Genussrechte-Inhabern müsste auf Auszahlungen verzichten und bereit sein, Mitglied in ebenjener Genossenschaft zu werden. Sind die Betroffenen zu einem langfristigen Engagement bereit, nachdem so viel Vertrauen verspielt wurde?
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Eine weitere Option wäre, Prokon an einen Investor zu verkaufen. In diesem Fall würden sämtliche Genussrechtsinhaber eine Barzahlung erhalten. „In beiden Insolvenzplänen ist die Ausgabe einer Anleihe an die Genussrechtsinhaber als Option vorgesehen“, heißt es auf der Unternehmensseite. Es sei „allerdings nicht ausgeschlossen, dass ein Investor auf eine Anleihe auch verzichten und stattdessen eine zusätzliche Barzahlung an die Gläubiger anbieten wird.“ Im Sommer dieses Jahres sollen sich die Anleger entscheiden, wie es mit dem Unternehmen weitergeht.