Zurich mit Grundfähigkeitsversicherung am Markt
Die Zurich Versicherung bringt eine eigene Grundfähigkeitsversicherung auf den Markt. In einem Schutzbrief wird der Verlust wichtiger Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Sprechen versichert. Die Leistung erfolgt unabhängig von der beruflichen Tätigkeit.
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Wird eine der grundlegenden Fähigkeiten beeinträchtigt oder verliert der Versicherte die Fähigkeit völlig, erhält man aus dem Vertrag eine monatliche Rente für die Dauer dieser Beeinträchtigung.
Dies gilt beispielsweise, wenn eine gerichtliche Betreuung angeordnet wurde oder für Pflegebedürftigkeit, wenn sie mit dem Verlust von Grundfähigkeiten einhergeht.
Grundfähigkeitsversicherung: Zielgruppe sind vor allem Handwerker
Zielgruppe der Grundfähigkeitsversicherung seien vor allem Handwerker. Auch für Berufseinsteiger oder junge Familien mit Kindern soll die Police geeignet sein. Kinder könnten unter bestimmten Voraussetzungen ab dem fünften Lebensjahr abgesichert werden.
Der monatliche Beitrag für einen 35-jährigen Fliesenleger für 30 Jahre Laufzeit beträgt 43,33 Euro bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro. Für die gleiche Rente wären in der Berufsunfähigkeitsversicherung 147,28 Euro notwendig. Ein 25-jähriger Mechatroniker zahlt 29,15 Euro bei einer versicherten monatlichen Rente von 1.000 Euro. Für Kinder ist ein sinnvoller Schutz ab 10 Euro monatlich möglich.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung im Einzelnen
Es wird, wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung, dann geleistet, wenn eine Beeinträchtigung voraussichtlich für sechs Monate besteht, nicht erst bei einem Prognosezeitraum von zwölf Monaten oder mehr. Die Leistung des Versicherers ist generell unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit. Anders als bei einer Unfallversicherung kommt es bei der Grundfähigkeitsversicherung nicht darauf an, wie es zu der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung kam.
Ob nach Verlust einer der Grundfähigkeiten, also im Leistungsfall, weiterhin gearbeitet wird, hat keinen Einfluss auf die Zahlung der Rente. Versicherte erhalten im Leistungsfall kostenlose Rehabilitations- und Berufsberatung. So sollen auf Kundenwunsch schnell und unkompliziert Maßnahmen identifiziert, eingeleitet und begleitet werden.
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Mittels Nachversicherungsgarantie kann der Versicherungsschutz bei Lebensereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Die Zurich verzichtet auf Anwendung des § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und damit auf die Berechtigung, unter bestimmten Voraussetzungen die zum Vertragsbeginn vereinbarte Prämie neu festzusetzen. Zurich bietet die Police neben der Berufsunfähigkeits- und der Schwere-Krankheiten-Vorsorge an.