Neu versicherbare Grundfähigkeiten sind Stehen, Sitzen, geistige Leistungsfähigkeit, eigenverantwortliches Handeln, Gleichgewichtssinn und Schreiben. Sie ergänzen die bisherigen Grundfähigkeiten Sehen, Sprechen, Autofahren, Gebrauch der Arme/Hände/Beine und Hören. Auch Pflegebedürftigkeit ist versichert. Ab 12-monatigem Verlust einer der Grundfähigkeiten wird eine monatliche Rente fällig.

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Verlust der Grundfähigkeiten präziser definiert

Einige Grundfähigkeiten definiert die Nürnberger in ihrer überarbeiteten Police präziser. So reicht es für einen Verlust der Grundfähigkeiten „Gebrauch der Arme“ und „Gebrauch der Hände“ aus, wenn der linke oder rechte Arm bzw. die linke oder rechte Hand die Fähigkeit verliert bzw. diese sehr stark beeinträchtigt ist.

Nachersicherungsgarantie und höheres Endalter

Der Basis-Schutz kann ohne Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen bis zu einer Gesamtrente von 2.500 EUR monatlich, erhöht werden, z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Dies gilt auch für eine mitversicherter Unfall-BUZ. Die bisher grundsätzlich mitversicherten Zusatzbausteine KrankheitsSchutz (SchnellHilfe-Kapital) und UnfallSchutz (Unfall-BUZ oder Unfallversicherung) sind jedoch nicht mehr verpflichtend. Sie können wahlweise einzeln oder gemeinsam den BasisSchutz ergänzen.

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Das maximale Endalter für den Vertrag hat der Versicherer auf 67 Jahre erhöht.

Nürnberger Versicherung