Nach Anlegerskandalen wie Prokon und Infinus reagierte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im April letzten Jahres mit einem Gesetzesentwurf zum Schutz von Kleinanlegern. Anfang Februar diesen Jahres nahm der Bundesrat Stellung zum Kleinanlegerschutzgesetz.

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Die Länder forderten die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfolgung von Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften weiter auszudehnen. Unter anderem sollen Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO, die derzeit der Aufsicht der Gewerbeämter unterliegen, von der BaFin kontrolliert werden. Deutsche Kreditwirtschaft und vzbv begrüßten dies.

AfW-Vorstand Rottenbacher: Aufsicht der Gewerbeämter ausreichend

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher (Bildquelle: AfW / Christof Rieken)Eine BaFin-Aufsicht hält Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, nicht für zielführend. Ca. 240.000 Versicherungsvermittler werden seit 2007 reguliert und durch ein sinnvoll strukturiertes und funktionierendes Kontrollsystem der IHKn beaufsichtigt.

„Die Vorgaben für Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung, Register, Leumand, Mindestqualifikation und Übergangsfristen etc. für Finanzanlagevermittler haben sich an diesem System orientiert. viele Vermittler sind sowohl im Versicherungsbereich als auch im finanzanlagenbereich tätig und kannten somit auch schon die Abläufe“, gibt Rottenbacher jüngst in einem Interview mit Das Investment zu bedenken.

Prüfberichte nicht mehr beim Gewerbeamt, sondern bei der BaFin einzureichen, sei aus seiner Sicht kein Fortschritt. Die Kammern wären regional organisiert und somit näher dran am Vermittler. Zudem habe man seit Einführung des § 34 f GewO in 2013 längst noch nicht genug Erfahrung mit der Aufsicht von Finanzanlagevermittlern gesammelt. Seit acht Jahren beaufsichtigen sie jedoch Versicherungsvermittler.

BaFin-Aufsicht zwingt Vermittler unter Haftungsdach – Banken erhalten Kontrolle über Konkurrenz

Würde die BaFin die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler übernehmen, würden diese ein eigenes Finanzdienstleistungsinstitut eröffnen, dass bis zu fünfstellige Kosten allein für die Prüf- und Berichtspflichten verschlingen würde, oder unter ein Haftungsdach gezwungen, so Rottenbacher.

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Haftungsdächer sind z. T. sinnvoll, passen jedoch nicht für jeden Vermittler. „Wenn einen die Regulierung nun aber dazu zwingen sollte, geht dieser unabhängige Vertriebsweg im Markt verloren“, so der Experte. Er fürchtet, dass Haftungsdächer zunehmend unter den Einfluss von Banken geraten. „Damit hätten die Banken ihre lästige Hauptkonkurrenz unter Kontrolle.“