Der allgemeine Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung wurde 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent des Bruttolohns abgesenkt. Dies könnte sich als Momentaufnahme erweisen. Spätestens 2018 muss der Beitrag wieder angehoben werden, warnt Axel Reimann, Präsident der DRV, in einem Interview mit dem Handelsblatt (Montag).

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Rentenversicherung: Gesetzlich vorgeschriebene Rentenreserven zu niedrig bemessen?

Ein erneuter Anstieg des Rentenbeitrags ist ursprünglich erst für 2019 geplant. Der Rentenversicherung geht es scheinbar gut, ihre Reserven bezifferten sich Ende letzten Jahres auf 33,5 Milliarden Euro. Aber der Eindruck könnte täuschen: Schon jetzt schmelzen die Rücklagen dahin. Die aktuell gute Finanzlage sei kein Anlass, sich zurückzulehnen, argumentiert Reimann.

Der Grund: Die gesetzliche Untergrenze für die Reserven, welche als Sicherheitspuffer für die Rentenkasse dienen, seien mit 0,2 Monatsausgaben zu niedrig bemessen und könnten schon 2019 unterschritten werden. „Ich plädiere dafür, diese Grenze auf mindestens 0,4 Monatsausgaben zu erhöhen“ so Reimann. „Dann wäre freilich der Rentenbeitrag nach unseren jetzigen Rechnungen schon 2018 anzuheben.“

Reimann warnt davor, aus Rücksicht auf die Bundestagswahl 2017 auf höhere Rentenbeiträge zu verzichten. Auch kritisiert er, dass der Bundesfinanzminister der Rentenversicherung kräftig Mittel über die Kürzung des Bundeszuschusses entzogen habe. Er versichert aber, man werde die politisch vorgegebenen Zielmarken einhalten. Demnach darf der Beitragssatz bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen und das Rentenniveau nicht unter 43 Prozent des Bruttolohns sinken.

Wie geht es nach 2030 weiter?

Nach Reimanns Einschätzung müsse geklärt werden, was nach 2030 mit der Rente geschehen soll. Wenn nicht gegengesteuert werde, „wird der Beitragssatz in der Tat weiter ansteigen und das Rentenniveau weiter zurückgehen“. Das Problem: Immer mehr Rentnern stehen in den kommenden Jahrzehnten wegen des Älterwerdens der Gesellschaft immer weniger Einzahler in die Rentenkasse gegenüber. Auch der Niedrigzins belastet die DRV, da sie das eingenommene Geld möglichst sicher anlegen muss.

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Hintergrundinformationen: Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt im Umlageverfahren. Das bedeutet, laufende Beiträge, verwaltet von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung, werden unmittelbar als Renten ausbezahlt. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, wird eine sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage als Reserve gebildet. Sie setzt sich aus überschüssigen Betriebsmitteln und angesammelten Rücklagen zusammen und soll Einnahmeschwankungen ausgleichen, die u.a. aus einer schwachen Konjunktur resultieren können.

Handelsblatt