Die EU-Aufsicht EIOPA spricht in Sachen Online-Kauf von „potenziellen Risiken“ für die Verbraucher. Hierzu zählten neben falschem Versicherungsschutz möglicherweise auch „unwirksame“ Verträge. Andererseits würden Verbraucher oft falsch nur nach dem möglichst niedrigen Preis entscheiden. Um diese Risiken zu vermeiden, sollen die Portale den Kunden vor dem Kauf ihres Risikoschutzes beraten, heißt es in einen neuen Papier der EIOPA.

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BaFin muss EU-Forderungen umsetzen

Der Verkauf über Online-Portale soll transparent werden, verlangen die EU-Aufseher. Auch falsche und unbeabsichtigt geschlossene Verträge sollen ihrer nach Ansicht der Vergangenheit angehören. All diese Forderungen aus Brüssel sollen die nationalen Regulierungsbehörden umsetzen. In Deutschland sind also je nach Umfang der Vorgaben an die Portale die BaFin oder auch der Gesetzgeber gefordert.

Vergleichsportalen drohen Daumenschrauben

Da aber Online-Portale oft über einen Versicherungsvergleich die Brücke zum Käufer schlagen, wird sich die BaFin auch noch mit einem Katalog der EIOPA herumschlagen müssen, den diese vor einem Jahr zur Regulierung von Vergleichsportalen vorgelegt hat. Bisher hat dieser Brüsseler „Leitfaden“ nur Empfehlungs-Charakter. Aber eine Umsetzung für Deutschland hätte es in sich, weil diese - so umgesetzt - den Portalen echte Daumenschrauben anlegte.

Im Folgenden werden die Vorschläge aufgelistet, denen die Vergleichsportale demnächst folgen sollen:

Transparenz und Markt

Anbieter sollen allgemeine Informationen zum Beispiel zum Eigentum, Zweck und Datenschutz ihrer Website „klar und einfach“ erkennbar machen. Dies gelte auch für Beschwerde- und Kontaktmöglichkeiten. Die Portale sollen die Anzahl der verglichenen Versicherungs-Produkte spartenweise angeben; ebenso die Zahl, Namen und die Marktabdeckung aller verglichenen Anbieter. Vergleichskriterien und wie die Auswahl des Angebots begründet wird soll ebenso offengelegt werden.

Interessenkonflikte und Vergleichsdarstellungen

Versicherungsportale sollen etwaige Vertrags- oder Eigentumsbeziehungen zu Versicherern angeben. Zu Werbeaussagen erklärt der EIOPA-Leitfaden: „Erklären Sie die Bedeutung einer ,Empfehlung der Redaktion' oder eines ,Produktes der Woche'“. Vor allem gelte dies, falls es sich um eine „Auswahl lediglich von Tochtergesellschaften“ handelt. Bei Angaben zu Rankings sei eine „konsequente Auflistung der Produkteigenschaften zu gewährleisten“ und „klar und detailliert mit den wichtigsten Merkmalen der Produkte zu begründen“.

"Ausgewogene Liste" gefordert

Auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes wie „Selbstbehalte, Schwelle, Grenzen, Ausschlüsse“ sollen in standardisierter Form dargestellt werden. Preisrankings als einziges Vergleichskriterium seien nicht erwünscht; vielmehr fordern die EU-Aufseher eine „ausgewogenen Liste“ und schreiben explizit: „Verbessern Sie die Liste, wenn notwendig“. Als Grundkriterium gelte: „Je komplexer ein Produkt, desto mehr Kriterien (außer Preis) sind zu berücksichtigen“.

Informationen sollen aktuell bleiben

Angebotene Produkte müssen laut EIOPA-Forderung mit „wichtigsten Merkmalen und Eigenschaften sowie Einschränkungen“ aufgeführt werden. Auch Zukunftsprognosen über die Gültigkeit („Validität“) der Darstellung sind dann abzugeben. Letztlich sollen Informationen „einheitlich und für die Komplexität von Produkten geeignet“ sein; in „klarer, einfacher Sprache“ und nur mit Endpreise, ohne versteckte Zusatzkosten oder Gebühren.

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Zusatzkosten, wenn sie im Ausnahmefall doch nötig seien, müssten dem Kunden deutlich erklärt werden. Alle Informationen zu Produkten haben stets aktuell zu sein; einschließlich dem Datum der letzten Aktualisierung einzelner Angaben wie auch der Webseite im Gesamten.