bAV: Nahles Betriebsrente erntet Kritik vom GDV
Nahles, bAV und die Versicherer – Zwar wünscht sich die deutsche Versicherungswirtschaft den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge, doch Nahles Vorschlag für eine Betriebsrente trifft den Geschmack bisher nicht. Die bAV soll zu einer besseren Altersvorsorge im Mittelstand beitragen. Allerdings, so der Hauptkritikpunkt des GDV, das neue Betriebsrentenmodell erreiche den Großteil der Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) gar nicht.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will Betriebsrenten stärker in Tarifverträgen verankern, damit künftig mehr Arbeitnehmer davon profitieren können. Statt Versicherern sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften Risikoträger werden. Eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge wird seitens der Versicherungswirtschaft begrüßt, Nahles Vorschlag jedoch heftig kritisiert. In einer aktuellen Stellungnahme hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einem „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“ beurteilt.
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bAV-Lösung mit Tarifvertrag gehen an KMU vorbei
Gemeinsame Einrichtungen der Gewerkschaften und Arbeitgeber, also Pensionskassen oder Pensionfonds, sollen gestärkt werden. Damit wären erstmalig reine Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) möglich.
Doch gerade der tarifvertragliche Lösungsansatz sei nicht ausreichend, um umfassend vor allem kleine und mittelständische Betriebe anzusprechen. Im Gegenteil: Diese Betriebe würden nur dann erfasst, wenn entsprechende Tarifverträge allgemeinverbindlich erklärt würden. Solcherlei Zwangsmaßnahmen wären der falsche Weg, da sie bei den Beteiligten vor allem zu Abwehrreaktionen gegenüber der bAV führen würden. Daneben bringe der Vorschlag noch mehr Komplexität in die bAV - die es jedoch gerade mit Blick auf KMU zu reduzieren gälte, so der GDV.
Bewährte und zeitgemäße Lösungen in der bAV fördern
Der Verband sprach sich dafür aus, bereits etablierte bAV-Modelle stärker zu fördern. „Wichtig ist jetzt, die richtigen Hebel so umzulegen, dass in der Breite, auch bei den bewährten bAV-Modellen, weitere Fortschritte erzielt werden. Eine Beschädigung bestehender Lösungen und damit letztlich auch erreichter Erfolge würde die bAV insgesamt um mehr als die letzte Dekade zurückwerfen“, heißt es in der ausführlichen Stellungnahme des Verbands.
So sei eine zeitgemäße steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung der bAV angebracht. Beispielsweise werde die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung derzeit hochgradig individualisiert betrieben. Aus Sicht der Versicherer gibt zwar es zahlreiche gute tarifvertragliche Lösungen, jedoch fehlen bislang die Automatismen, die es allen Unternehmen insgesamt leichter machen, ganze Belegschaften in die bAV einzubeziehen, um damit Effizienzvorteile und bessere Leistungen generieren zu können.
Geringverdiener stärker in bAV einbeziehen
Insbesondere sollten auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen neue Anreize zum Erwerb von bAV-Ansprüchen gesetzt werden, meint der Verband. So stellt die Belastung der bAV-Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit dem vollen Beitragssatz gerade für die unteren Einkommensgruppen eine erhebliche Beeinträchtigung der Attraktivität der bAV dar. Daneben hemmen Anrechnungsregeln für die Grundsicherung grundsätzlich die geringe Vorsorgebereitschaft von Geringverdienern.
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Die Attraktivität der Altersvorsorge über den Arbeitgeber scheint aber dennoch insgesamt zugenommen zu haben. Im Jahr 2012 investierte jeder Beschäftigte 362 Euro seines Bruttojahresverdienstes in die bAV, 2008 lag der Durchschnitt noch bei 273 Euro, zeigt eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes.