Restschuldversicherung - muss nicht sein?
Restschuldversicherung ist teuer und unzureichend. Wer krank wird oder seine Arbeit verliert, während er einen Kredit laufen hat, fährt gut mit einer Restschuldversicherung, die einspringt, wenn man nicht mehr zahlen kann. So denkt man gemeinhin. Das verbraucherorientierte Portal Finanztip allerdings kommt zu einem ganz anderen Schluss, nämlich, dass man sich das alles sparen kann.
Das gemeinnützige online Verbrauchermagazin Finanztip weist in diesem Zusammenhang auf den umfangreichen Apparat von Ausschlusskriterien hin, der dazu führt, dass Versicherte trotz Versicherung meist leer ausgehen. Die hohen Prämien sind ein weiterer Grund, warum sich der Finanztip gegen eine solche Versicherung bei einem Ratenkredit ausspricht - beziehungsweise zur Kündigung desselben rät. Denn: "Eine Restschuldversicherung muss nicht sein und ist in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll", sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin von Finanztip.
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Nicht transparent und nicht billig
Die Kosten für derartige Versicherungen seien in der Regel nicht transparent und zudem oft überteuert. Finanztip hat zum Beweis Angebote für einen Beispielfall bei vier Banken eingeholt. Im Resultat offenbarte sich bei der benötigten Kreditsumme eine Prämien-Spannbreite von 13 bis 17 Prozent. Beachtlich, bedenkt man, dass das Landgericht Nürnberg im Jahr 2014 in einem Urteil (Az. 6 O 754/14) die Prämie einer Restschuldversicherung in Höhe von 15,6 Prozent als bereits bedenklich hoch bewertete. "Wenn ein Kreditnehmer die Restschuldversicherung dann aber mal wirklich braucht, zahlt sie oft nicht", weiß Schön. "Denn viele Fälle schließt der Versicherer im Voraus aus, zum Beispiel wenn man durch eine Krebserkrankung arbeitsunfähig wird. Die hohen Kosten stehen daher in keinem Verhältnis zu den Leistungen." Also, lieber keinen Vertrag abschließen.
Wenn es für diesen Rat schon zu spät ist, kann man die Versicherung immer noch kündigen. "Wenn man ein Darlehen umschuldet oder vorzeitig tilgt, entsteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, weil der Versicherungszweck entfällt", erläutert Finanztip-Expertin Schön. Der Kunde sollte in seiner Kündigung von seiner Versicherung verlangen, dass sie ihm die anteiligen Prämien wieder zurückzahlt. So der Darlehensvertrag noch besteht, sollten Versicherte die Kündigungsfristen beachten, die im Vertrag stehen - im Regelfall sind es zwei Wochen zum Monatsende. "Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss die Versicherung einen Teil der Prämie erstatten. Die Abschlussprovision wird allerdings nicht zurückgezahlt", sagt Schön.
Fehler im Vertrag - viel häufiger, als angenommen
Wenigen Kreditkunden ist bewusst, dass sich ein bestehender Vertrag widerrufen lässt, wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft war. Solche Fehler finden sich übrigens wesentlich häufiger, als man denkt. "Mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen", erklärt Juristin Britta Beate Schön vom Verbrauchermagazin Finanztip.
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Dieser Tip ist Gold wert, denn damit kann man selbst heute noch einen alten Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung loswerden, sogar wenn die Widerrufsfrist schon abgelaufen ist, beziehungsweise das Darlehen bereits getilgt wurde. Der Kunde kann auf diese Weise also aus seinem Versicherungsvertrag wieder heraus kommen, während ihm die Bank die Versicherungsprämien, zumindest teilweise, erstatten muss. Hinzu kommt eine weitere gute Nachricht: Lag der einstige Zinssatz für das Darlehen über dem seinerzeit marktüblichen Zinssatz, muss der Verbraucher nur diesen zahlen. Die Differenz aber muss die Bank erstatten.
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