Werden Menschen pflegebedürftig, dann sind auch die Angehörigen in der Pflicht. Reicht das Geld des Betroffenen nicht aus, ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Angehörigen entsprechend des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Zunächst müssen die Ehegatten ihr Vermögen offenlegen, unabhängig von der Dauer der Ehe. Auch geschiedene Ehepartner können einbezogen werden. Haben alle Ehegatten gezahlt, kommen die leiblichen Kinder (Verwandte in gerader Linie) in Frage, auch sie haften gesamtschuldnerisch.

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Schonvermögen – Worauf Angehörige Anrecht haben

Der Staat darf aber nicht auf das gesamte Geld der Angehörigen zugreifen. Als Schonvermögen wird bei der Berechnung des Elternunterhalts jener Teil bezeichnet, der einerseits den Lebensbedarf und andererseits die Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen schützt. Hier bieten sich Möglichkeiten, wie die Unterhaltspflicht zumindest gemindert werden kann. “Wie hoch das Schonvermögen ist, lässt sich nicht pauschal sagen, da es individuell berechnet werden muss“, erklärt die Vorsorge-Expertin Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB).

Ein wichtiger Baustein für die Berechnung des Schonvermögens ist das Einkommen der Unterhaltspflichtigen. Ein Teil davon, der sogenannte Selbstbehalt, ist geschützt. Alleinstehende haben seit dem 1. Januar 2015 einen monatlichen Selbstbehalt von 1.800 Euro, bei Ehepaaren liegt der Betrag bei 3.240 Euro. Wenn das monatliche Einkommen darunter liegt, entfällt die Unterhaltspflicht. „Zusätzliche Ausgaben wie Ratenkredite, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sowie private Kranken- und Rentenversicherungen können im Einzelfall ebenfalls geltend gemacht werden“, sagt Marketing-Expertin Winkler.

Zweiter Bestandteil ist das Geldvermögen der Unterhaltspflichtigen. Bis zu 75.000 Euro sind von der Berechnung des Elternunterhalts ausgeschlossen. Bei Immobilienbesitzern liegt der Betrag hingegen deutlich niedriger – hier sind 25.000 Euro vor dem Zugriff des Staates geschützt. Hinzu gesellen sich Rücklagen für Sanierungen und Modernisierungen. „Auch Rücklagen für ein neues Auto zählen unter Umständen zum Schonvermögen“, erklärt Winkler. Voraussetzung ist, dass das Auto schon alt ist und eine Reparatur nicht im Verhältnis zur Neuanschaffung steht.

Altersvorsorge lässt Schonvermögen wachsen

Der Staat hat ein Interesse daran, dass auch pflegende Angehörige für sich selbst vorsorgen. Wer in die eigene Altersvorsorge investiert, greift das Sozialamt deshalb weniger in die Tasche. „Für die eigene Zukunftsfürsorge ist das Schonvermögen recht hoch“, sagt Winkler.

Die Berechnung des Schonvermögens geschieht in einem komplexen Verfahren. „Dazu wird der Vorjahres-Bruttoverdienst mal fünf Prozent mal der Anzahl der Berufsjahre genommen, verzinst mit vier Prozent und abzüglich der bereits getätigten Altersvorsorge“, erklärt die Expertin. Die gesetzliche Rente ist davon ausgenommen. Um den Betrag für das Schonvermögen zu erhalten, müssen nun noch die Rückkaufswerte der bereits getroffenen Altersvorsorge abgezogen werden (Rechenbeispiel für Schonvermögen siehe Tabelle).

Neben der eigenen Altersvorsorge können Arbeitnehmer zudem fünf Prozent von ihrem aktuellen monatlichen Bruttoeinkommen abziehen, welches zum Schonvermögen gerechnet wird. Darin eingeschlossen sind aber bereits verfügbare Verträge, etwa zur betrieblichen Altersvorsorge, dem Riester- oder Rürup-Sparen. Winkler nennt ein Beispiel: „Wer 3000 Euro im Monat verdient, kann davon fünf Prozent, also 150 Euro abziehen. Hat er noch einen laufenden Riester-Vertrag in Höhe von 50 Euro, verringert sich der Schonbetrag auf 100 Euro.“

Institut Generationenberatung