Wer heute für eine Altersvorsorge auf Konsum verzichtet, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass ihm seine Vorsorge im Rentenalter gegen die Grundsicherung aufgerechnet wird. Das verhindert, finanzielle Rücklagen für das Alter zu bilden, beispielsweise in Form der bAV, meint Björn Bohnhoff, Leiter betriebliche Altersversorgung bei Zurich: „Die teilweise Nichtanrechnung von kapitalgedeckter Vorsorge (Freibeträge) auf die Grundsicherung stellt somit einen zentralen Baustein zur stärkeren Durchdringung der bAV dar, insbesondere für die Gruppe der Geringverdiener, die den höchsten Bedarf zur Vermeidung von Altersarmut haben.“

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Steuerersparnis bei Geringverdienern kein Anreiz zur bAV

Gerade Geringverdienern und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien müssen Zusatzanreize für die Altersvorsorge geboten werden, fordert die Zurich. Zur Förderung der bAV lediglich Steuervorteile zu bieten, sei nicht ausreichend. „Gerade in diesen Personenkreisen greift das Thema Steuervorteil der bAV als Anreiz nur sehr wenig beziehungsweise bietet in Zeiten von Arbeitslosigkeit überhaupt keinen Einstieg“, sagt der bAV-Experte.

„Wer aufgrund seines geringen Einkommens keine Steuern zahlt, ist durch Steuerersparnisse wohl kaum zur Vorsorge zu bewegen. Personen, die ihre Ausgaben ganz genau planen müssen, werden sich grundsätzlich schwer tun, Geld fürs Alter zur Seite zu legen“, so Bohnhoff. Somit sei Steuerersparnis zwar ein grundsätzlich wichtiger Anreiz, als Förderinstrument für Geringverdiener aber ungeeignet.

Zurich gibt politische Handlungsempfehlung zur bAV

Die Managementberatung Oliver Wyman analysierte im Auftrag der Zurich Versicherung die heutige Situation in Deutschland sowie ausländische bAV-Versorgungssysteme. Hieraus hat die Zurich Versicherung politische Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie sich das derzeitige System in Deutschland verbessern ließe.

Der Versicherer empfiehlt daher,

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  • eine Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber könne durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten werden.
  • Ein Recht des Arbeitgebers auf freiwilliges „Auto-Enrollment“ (Einbeziehung der Arbeitnehmer in Pensionspläne) für Entgeltumwandlung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse,
  • eine Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens 50 Prozent der Ersparnisse aus der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer in Form von firmenfinanzierter Altersversorgung zur Verfügung zu stellen. Hierüber wäre sichergestellt, dass eine Entgeltumwandlung sich für alle Einkommensklassen immer lohnt, sowie
  • eine größere Harmonisierung aller Durchführungswege in Bezug auf die steuerliche Förderung. In diesem Zusammenhang sollte mindestens ein ergänzender Förderrahmen in Höhe von zehn Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für firmenfinanzierte bAV im § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz geschaffen werden.

Bonhoff ist überzeugt: „Die bAV stellt gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge den Dreiklang im Kampf gegen Altersarmut dar.“ Die Regierung sei nun gefordert, die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Chancen von der Bevölkerung gesehen und genutzt werden.

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