Postbank will mit Kündigungsdrohung neue Gebühren durchsetzen
Die Postbank greift ihren Kunden ab April in die Tasche, wenn sie Papier-Überweisungen oder handgeschriebene Schecks einreichen wollen. Für derartige Transaktionen wird eine Gebühr von 99 Cent pro Überweisung fällig. Wer nicht zahlen will, soll gekündigt werden.
Den Wald wird es freuen, den Kunden wohl weniger: Wer bei der Postbank Überweisungen per Papier einreicht, soll für diesen Service zukünftig Geld bezahlen. Ab dem 1. April werden für das Kontomodell „Giro Plus“ pro Transaktion 99 Cent fällig, berichtet die Süddeutsche Zeitung (Dienstag). Bisher war der Service kostenlos, wenn auf das Konto mindestens 1.000 Euro im Monat eingingen.
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Postbank droht mit Kündigung
Überraschend ist die Härte, mit der die Postbank gegen renitente Kunden vorgeht. Wer den neuen Gebühren widerspricht, erhält per Brief eine Kündigung zugeschickt. Vier Wochen haben die Kontoinhaber Zeit, um mit einem Formular die Rücknahme des Widerspruchs zu erklären – sonst droht laut SZ der Rausschmiss. Bei der Zeitung haben sich viele enttäuschte Kunden der Postbank gemeldet.
Doch der Wechsel des Bankkontos ist schwierig. Man muss sich eine neue Bank suchen, Daueraufträge ändern etc. Betroffen könnten überproportional ältere Menschen sein, da sie häufig nicht mit digitalen Zahlvorgängen vertraut sind. "Ich lebe auf dem Land, andere Bankfilialen sind weit", sagt ein Leser der Süddeutschen Zeitung. Er habe seinen Widerspruch zurückgenommen.
Verbraucherverbände prüfen juristische Schritte
Machtlos ist der Kunde gegenüber der Drohung nicht. "Wir prüfen gerade, wie wir die Preisregelung juristisch angreifen können", sagt Verbraucherschützer Jörg Schädtler von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Er verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Gebühren unzulässig sind, wenn sie "pro Buchungsposten" gezahlt werden müssen (Az.: XI ZR 174/13).
Bei dem Urteil gehe es um die Frage, ob es sich bei einer Gebühr um eine sogenannte Preisnebenabrede oder um eine Preishauptabrede handelt. Bei einer Nebenabrede müsste die Bank nämlich genau nachweisen, welche Mehrkosten sie bei der Dienstleistung hat, damit sie eine Gebühr verlangen kann. Sonst ist der Preisaufschlag unzulässig. Für Schädtler steht fest, dass es sich um eine ebensolche Nebenabrede handelt – Hauptabreden seien zentrale Bestandteile einer Leistung, etwa die monatliche Kontoführungsgebühr.
Ob das BGH-Urteil auch auf die Postbank übertragen werden kann, prüfen gerade Verbraucheranwälte – ursprünglich stand eine ähnliche Abgabe bei Volksbanken zur Debatte. Betroffene sollten die Gebühr erstmal zahlen, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen, rät Verbraucherexperte Schädtler. Allerdings sollte die Zahlung unter Vorbehalts-Erklärung erfolgen, z.B. durch die Formulierung: "Ich halte die Regelung wegen Verbraucherbeteiligung für unwirksam und behalte mir vor, die Gebühren zurückzufordern."
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Die Postbank ist nicht das erste Institut, welches für Überweisungen per Beleg Geld verlangt. Auch Volksbanken und Sparkassen bitten ihre Kunden zur Kasse.