Hält man sich an die Angaben des Statistischen Bundesamtes bezüglich der Zahl der Todesopfer bei Verkehrsunfällen im vergangenen Jahr, ist diese mit rund 3.350 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Doch ist die Zahl der tödlich verunglückten Fahrer von motorisierten Zweirädern und Fahrrädern eklatant gestiegen, nämlich um rund 35 Prozent.

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Tödliche Unfälle nehmen zu

Es sind vor allem ältere Menschen ab 65 Jahre, die im aggressiven Verkehrsleben immer häufiger zu Opfern werden. So war im vergangenen Jahr jeder sechste Radfahrer, der einen Schaden im Straßenverkehr erlitten hat, älter als 65 Jahre alt gewesen. Auch über die Hälfte der tödlich verwundeten Verkehrsteilnehmer war in der jüngsten Unfallstatistik über 65 Jahre alt.

Es ist bedauerlich, doch noch immer verlassen sich viele Radfahrer auf die gesetzliche Unfallversicherung. Doch ist dieser Schutz nicht ausreichend, denn er greift nur, wenn sich das Opfer als Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeitsstätte befand oder wenn das Opfer ein Kind auf dem Weg zur Schule war. Für welche Schäden nicht die gesetzliche, sondern nur eine private Unfallversicherung aufkommt, ist laut einer Helvetia-Studie nicht einmal jedem zweiten Bundesbürger bewusst. Der vermeintliche Schutz durch eine gesetzliche Unfallversicherung ist trügerisch.

Freihändiges Radeln nicht zu empfehlen

Für den Makler wird interessant sein, das zwar jeder dritte Befragte eine private Unfallversicherung für wichtig hält, um die finanziellen Folgen eines Unfalls abzufangen. Aber den Abschluss einer solchen Police innerhalb der nächsten 12 Monate zieht nur eine Minderheit in Betracht. Es scheint, dass die Bedeutung einer solchen Absicherung von den meisten Deutschen als nachrangig betrachtet wird - nicht einmal jeder dritte Bundesbürger besitzt eine Police. Hier muss der Verbraucher sensibilisiert werden.

Selbst Verbraucherschützer, beispielsweise vom Bund der Versicherten, können dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Radfahrer etwas abgewinnen. Zumal die meisten Radfahrer ohne eigenes Zutun verunglücken.

Haftpflichtversicherung für Radler

Nur wenn der Radfahrer selbst vorsätzlich einen Versicherungsfall herbeiführt, steht der Versicherungsschutz in Frage. Doch nach Aussage von BdV-Beraterin Bianca Boss können die Leistungen einer solchen Versicherung nur dann gemindert werden, wenn der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit provoziert wurde, beispielsweise durch freihändiges Radeln.

Denn nicht immer ist der Radfahrer das Opfer. In der Rangfolge der Verkehrsteilnehmer gibt es einen, der noch weiter unten steht, der Fußgänger. Wie schnell hat man eine trödelnde, mit Einkaufstaschen beladene und im zickzack laufende Rentnerin in der Innenstadt erwischt. Zum absoluten Muss für einen jeden Radfahrer gehört deshalb eine private Haftpflichtversicherung, denn auch als Radfahrer lassen sich erhebliche Schäden anrichten.

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Beispielsweise kann das schlecht geparkte Rad umfallen und ein Schaufenster beschädigen oder den Lack eines Alfa Romeo Montreal zerkratzen. Auch wenn ein Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer durch fehlerhaftes Verhalten zum Ausweichen zwingt und dadurch ein Unfall entsteht, haftet er für den entstandenen Schaden. All dies kann finanziell sehr erhebliche Folgen haben, die man bedenken sollte, wenn man sich auf das so harmlose wirkende Gefährt setzt.

Donau Kurier / Destatis / GDV