Die Strafe war der Schlusspunkt einer durch Blackrock angeschobenen Prüfung im vergangenen Jahr. Mehrere Töchter der Blackrock hatten ihre Angaben zu Stimmrechtsanteilen, als auch zu von ihnen gehaltenen Finanzinstrumenten an 48 Unternehmen, die im Dax oder auch im MDax gelistet sind (wie die Deutsche Bank, Allianz oder Siemens), korrigieren müssen. Nicht richtige oder verspätete Mitteilungen aber stellen einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz dar.

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Blackrock akzeptiert das erlassene Bußgeld

Derartige Verstöße können durch die Finanzaufsicht mit einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro je Fall geahndet werden. Blackrock hat das nun erlassene Bußgeld von 3,25 Millionen Euro bereits akzeptiert.

Laut Auskunft der Bafin habe sich das Unternehmen im Juli 2014 von sich aus an die Finanzaufsicht gewandt, an der Sachverhaltsaufklärung mitgewirkt und schließlich die fehlerhaften Mitteilungen Ende September 2014 korrigiert und nachgeholt. Das Unternehmen habe ferner interne Maßnahmen angestoßen, welche das erneute Auftreten derartiger Ordnungswidrigkeiten verhindern sollen, so heißt es.

Wertpapierhandelgesetz
 bedeutet auch Mitteilungspflicht

Im Wertpapierhandelsgesetz ist die Verpflichtung für Aktionäre von börsennotierten Unternehmen festgeschrieben, der Bafin sowie der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile Kund zu tun, sobald diese durch Kauf, Verkauf oder auf andere Weise vordefinierte Schwellenwerte erreichen, diese über- oder unterschreiten.

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Neben den Anteilen der Stimmrechte muss darüber hinaus gemeldet werden, wenn bestimmte Finanzinstrumente, mit denen Aktien erworben werden können, gehalten werden.

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