Natürlich lagern nicht nur Privatleute ihr Geld auf einem Girokonto und wickeln Geldgeschäfte darüber ab. Auch Unternehmen müssen ihr Geld parken und bewegen und benutzen dafür ebenfalls Girokonten.

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Kündigt die Bank nun ein solches Konto, bedeutet dies für die Betroffenen in jedem Fall erst einmal einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Unter Umständen kann ein solches Vorkommnis auch existenzielle Probleme nach sich ziehen. Im Falle des Buchhändlers begründete das Geldinstitut seinen Schritt zur Kündigung mit "grundsätzlichen Erwägungen". Der Händler führte politisch nicht korrektes Schriftgut in seinem Sortiment.

Firmenkonto: Kündigung auch ohne ausführliche Begründung

Doch war das rechtsgerichtete Schriftgut im Sortiment letztlich, weder bei der Kündigung noch im Gerichtsprozess, von Belang. Der BGH verwies den Fall an das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen zurück, da die Vertretungsbefugnis bei der Kündigung nicht zweifelsfrei geklärt war.

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Der Tenor aus Karlsruhe war allerdings unmissverständlich: Eine privatwirtschaftliche Bank sei nicht dem Gemeinwohl verpflichtet und könne daher einen Girokontovertrag auch ohne ausführliche Begründung ordnungsgemäß innerhalb der vereinbarten Frist kündigen. Anderes gilt laut ARAG Experten unter Umständen für Sparkassen (BGH, AZ: XI ZR 22/12).

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